Allgemeine Geschäftsbedingungen DGQ Weiterbildung gGmbH (im folgenden „DGQ WEITERBILDUNG“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Deutschen Gesellschaft für Qualität DGQ Weiterbildung gGmbH (nachfolgend „DGQ WEITERBILDUNG“) mit ihren Kunden. Die Geltung erfasst insbesondere die folgenden Dienstleistungen:
- „Offene Veranstaltungen“ (reguläres Fortbildungsprogramm der DGQ WEITERBILDUNG)
- „Online-Formate wie Online-Trainings, E-Learnings und Webinare“ (online bereitgestellte Trainings und veranstaltungsbegleitende Trainingsmaterialien)
- „Inhouse-Trainings“ (speziell auf Unternehmenskunden zugeschnittene Lehrgänge und Seminare)
- „Consulting“ (Implementierung von Managementsystemen, Zertifizierungsvorbereitungen, Audits, Mitarbeitercoaching und Transfersicherungsmaßnahmen).
Ferner die Bereitstellung von Trainingsunterlagen und Arbeitsmaterialien sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die DGQ WEITERBILDUNG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die DGQ WEITERBILDUNG der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die Bedingungen nur, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss und Leistung
2.1 Ein Vertrag mit der DGQ WEITERBILDUNG kommt zustande, wenn (a) der Kunde ein Angebot der DGQ WEITERBILDUNG vorbehaltlos annimmt, (b) dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder (c) die DGQ WEITERBILDUNG mit der Ausführung der Leistung beginnt. Erteilt die DGQ WEITERBILDUNG eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Der Kunde kann der DGQ WEITERBILDUNG Aufträge in folgenden Formen erteilen:
- postalisch
- per Fax
- per E-Mail
- per Onlinebuchung bei offenen Veranstaltungen
Der Kunde erhält nach Eingang der Annahme (Inhouse-Trainings) bzw. der Anmeldung (offene Veranstaltungen und Online-Formate) in der Regel eine Auftragsbestätigung per E-Mail bzw. auf Verlangen postalisch. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Auftragsbestätigung von dem Auftrag des Kunden abweichen, so ist er verpflichtet, dieser innerhalb von 7 Tagen nach Zugang bei ihm gegenüber der DGQ WEITERBILDUNG per Post, Fax oder per E-Mail zu widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend genehmigt. Die vorstehende Genehmigungsfiktion gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2.3 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen bzw. der Vertragsbeziehung werden von beiden Vertragsparteien schriftlich oder durch E-Mails festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der DGQ WEITERBILDUNG und dem Kunden.
2.4 Die DGQ WEITERBILDUNG versendet sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem Vertragsschluss stehenden Dokumente an den Kunden per E-Mail bzw. auf Verlangen per Post. Dabei handelt es sich insbesondere um die Auftragsbestätigung, die Rechnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und – sofern der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist – die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie Informationsmaterialien. Der Kunde ist berechtigt, stattdessen die Übersendung einzelner oder aller Dokumente per Post zu verlangen. Die DGQ WEITERBILDUNG kann in diesem Fall eine Gebühr in Höhe von EUR 1,00 pro versandtes Dokument erheben.
2.5 Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, je Teilnehmer und Veranstaltung. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
§ 3 Stornierung, Umbuchung, Schriftform
3.1 Stornierungen und Umbuchungen müssen unter Wahrung der Schriftform oder elektronischen Form gem. §§ 126, 126a BGB gegenüber der DGQ WEITERBILDUNG mit Hauptsitz in Frankfurt am Main erfolgen.
3.2 Bei Stornierungen und Umbuchungen aus Gründen, welche die DGQ WEITERBILDUNG nicht zu vertreten hat, sind pro Teilnehmer und Veranstaltung folgende Gebühren zu entrichten:
Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung ist bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung der Anmeldung zwischen 20 und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Gebühr fällig. Diese Kosten werden im Falle einer bereits zuvor geleisteten Zahlung abgezogen und der Restbetrag wird zurückerstattet. Bei einer Stornierung der Anmeldung ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden die gesamten Gebühren fällig.
Entscheidend ist dabei der Eingang der Abmeldung bzw. Umbuchung bei der DGQ WEITERBILDUNG. Ohne zusätzliche Kosten wird ein Ersatzteilnehmer akzeptiert. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder vorzeitiger Beendigung der Teilnahme aus Gründen, welche die DGQ WEITERBILDUNG nicht zu vertreten hat, ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf Umbuchung entsteht in diesem Fall nicht.
3.3 Stornierung von Online-Formaten
- (1) Die Regelungen in § 3.2 gelten entsprechend für Online-Formate mit einem festen Durchführungszeitpunkt (z. B. Live-Webinare).
- (2) Bei zeitunabhängigen Online-Formaten (z. B. E‑Learnings, On-Demand-Kurse) ist eine Stornierung bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem der Kunde erstmals Zugriff auf die Online-Inhalte erhält (Zugangsdaten übermittelt werden) oder sich in das System einloggt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Der Zugriff auf die Online-Inhalte ist zeitlich begrenzt; die konkrete Zugriffsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Ein Anspruch auf Verlängerung des Zugriffszeitraums besteht nicht.
- (3) Ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde tatsächlich Zugriff auf die Online-Inhalte hat, ist er verpflichtet, die volle Gebühr zu zahlen. Dem Kunden bleibt es in allen Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass der DGQ WEITERBILDUNG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
- (4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht und die gesetzlichen Rechtsfolgen eines Widerrufs hiervon unberührt. Insbesondere erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten nur unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB.
3.4 Wird ein verbindlich vereinbarter Leistungstermin für ein Inhouse-Training vom Kunden nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder per E-Mail aus Gründen, welche die DGQ WEITERBILDUNG nicht zu vertreten hat, abgesagt, ist die DGQ WEITERBILDUNG berechtigt, vollen Ersatz der Vergütung der nicht erbrachten Leistung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist der DGQ WEITERBILDUNG einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach.
3.5 Widerrufsrecht für Verbraucher
- (1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere Online-Buchung, E‑Mail, Telefon) geschlossen, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
- (2) Die DGQ WEITERBILDUNG belehrt Verbraucher über ihr Widerrufsrecht gesondert in Textform. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
- (3) Die vertraglich eingeräumten Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten nach § 3 beschränken das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
- (4) Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit spezifischem Termin oder Zeitraum (z. B. bestimmte Veranstaltungen) kann ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. In diesem Fall weist die DGQ WEITERBILDUNG den Kunden hierauf im Rahmen der Veranstaltungsbeschreibung hin.
- (5) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. zeitunabhängige Online-Formate), erlischt das Widerrufsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB.
§ 4 Consultingaufträge
4.1 Die DGQ WEITERBILDUNG ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages auch außenstehender Personen zu bedienen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Die DGQ WEITERBILDUNG plant die erforderliche Beraterkapazität fest ein. Werden verbindlich vereinbarte Leistungstermine vom Kunden nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich abgesagt, ist die DGQ WEITERBILDUNG berechtigt, Ersatz der Vergütung für die Leistung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist der DGQ WEITERBILDUNG einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden.
4.3 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der DGQ WEITERBILDUNG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn die DGQ WEITERBILDUNG die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung gerechtfertigt ist.
4.4 Soweit die Consultingaufträge der DGQ WEITERBILDUNG einen abnahmefähigen Inhalt haben, kann sie jeden in sich abgeschlossenen Teil des Auftrages als Teilleistung zur Abnahme vorlegen und abrechnen.
4.5 Der Kunde ist nach vertragsgemäßer Erbringung der abnahmefähigen Leistung oder eines abgeschlossenen Teils auf Verlangen der DGQ WEITERBILDUNG zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme 14 Tage nach Leistungserbringung als erfolgt. Der Kunde ist bei Erklärung des Abnahmeverlangens auf die Frist hinzuweisen.
§ 5 Preise
Preise und Leistungen der DGQ WEITERBILDUNG aus dem aktuellen Bildungsprogramm sind in der Regel gemäß § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit. Für andere Preise und Leistungsangebote gilt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 6 Zahlung und Fälligkeit
6.1 Der Anspruch der DGQ WEITERBILDUNG auf Zahlung des Preises ist bei offenen Veranstaltungen und Online-Trainings 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig, bei Inhouse-Trainings, Lizenzveranstaltungen, weiteren Online-Formaten, Verkauf von Nebenleistungen (Lehrgangs- und Seminarunterlagen, Bücherversand, Teilnahmebescheinigung-Verkauf, E-Tutorialverlängerung etc.) und Consultingverträgen mit Zugang der Rechnung beim Kunden. Alle Leistungen der DGQ WEITERBILDUNG, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen (z. B. zusätzliche Unterlagen, Reisekosten, Bücherverkauf), die gesondert berechnet werden. Ist ein Festpreis vereinbart, so kann die DGQ WEITERBILDUNG anteilig Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Auftragserledigung in Rechnung stellen.
6.2 E‑Learnings, Blended Learnings und zeitunabhängige Online-Formate
- (1) Bei E‑Learnings, Blended Learnings und anderen zeitunabhängigen Online-Formaten erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Buchung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
- (2) Der Zugang zu den Online-Inhalten erfolgt in der Regel zeitnah nach Buchung über einen persönlichen Voucher-Code oder vergleichbare Zugangsdaten. Der Zugang ist grundsätzlich unabhängig vom Zahlungseingang. Der Zugriff auf die Online-Inhalte ist zeitlich begrenzt; die konkrete Dauer des Zugriffs ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
- (3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beginnt die DGQ WEITERBILDUNG mit der Ausführung des Vertrages (Freischaltung der Online-Inhalte) vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die DGQ WEITERBILDUNG vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt, und bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung durch die DGQ WEITERBILDUNG sein Widerrufsrecht verliert. Die DGQ WEITERBILDUNG bestätigt dem Verbraucher diese Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger.
- (4) Mit der erstmaligen Einlösung des Voucher-Codes bzw. dem erstmaligen Zugriff auf die Online-Inhalte gilt die Leistung als erbracht. Nach vollständiger Vertragserfüllung durch die DGQ WEITERBILDUNG besteht ein vertragliches Rücktritts-, Stornierungs- oder Erstattungsrecht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
6.3 Beanstandungen der Rechnungen der DGQ WEITERBILDUNG sollen innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und begründet werden. Die Geltendmachung von Einwendungen nach Ablauf dieser Frist bleibt hiervon unberührt, soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Die DGQ WEITERBILDUNG verpflichtet sich, die Rechnungsempfänger in der Rechnung auf die Frist hinzuweisen.
6.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- (1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Kunde auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.
- (2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, bleiben seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte, insbesondere wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, unberührt.
§ 7 Durchführung Offene Veranstaltungen und Online-Formate
7.1 Die offenen Veranstaltungen werden entsprechend dem bekannt gegebenen Programminhalt und nach anerkannten didaktischen und fachlichen Grundsätzen durchgeführt. Die DGQ WEITERBILDUNG behält sich den Wechsel von Trainern, eine Verlegung oder Änderung des Programmablaufs vor, sofern hierdurch das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der DGQ WEITERBILDUNG zumutbar ist. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Trainer oder an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse-Trainings werden der Veranstaltungsort sowie der eingesetzte Trainer im Vorhinein mit dem Kunden festgelegt. Bei gleicher Eignung kann ein Trainerwechsel in Ausnahmefällen stattfinden.
7.2 Die Durchführung der Online-Formate basiert auf dem Stand der Technik für online-basierte Inhalte. Ein Internetzugang sowie die gängigen und aktuellen Browser und Zusatzsoftware (insbesondere Software für Ton- und Videowiedergabe, aber auch PDF-Reader sowie gängige Text- und Tabellenkalkulationsprogramme) sind durch den Kunden bereitzustellen. Der Zugriff auf Online-Inhalte (insbesondere E-Learnings, Blended Learnings und sonstige zeitunabhängige Online-Formate) ist zeitlich begrenzt. Die konkrete Dauer des Zugriffs ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Nach Ablauf des Zugriffszeitraums erlischt das Recht des Kunden, die Online-Inhalte abzurufen, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der DGQ WEITERBILDUNG bedarf. Hindernisse beim Aufruf der Online-Formate, insbesondere durch Firewalls, Internetabbrüche, Fehlfunktionen oder Konfigurationsaspekte auf Anwenderseite sind nicht durch die DGQ WEITERBILDUNG zu verantworten. Der Teilnehmer muss während der Veranstaltung mindestens per Audioverbindung verbunden sein.
Hindernisse, die auf Störungen oder Konfigurationen in der Sphäre des Kunden beruhen (insbesondere Firewalls, Internetabbrüche, Hardwaredefekte, unzureichende Systemvoraussetzungen), begründen keinen Rückerstattungsanspruch. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln der von der DGQ WEITERBILDUNG bereitgestellten digitalen Leistungen (insbesondere nach §§ 327e ff. BGB) bleiben unberührt.
7.3 Die Zugangsdaten zu Online-Formaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist die DGQ WEITERBILDUNG berechtigt, den Zugang zu sperren und Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde wird vorab auf die Folgen eines Verstoßes hingewiesen.
7.4 Die DGQ WEITERBILDUNG verpflichtet sich, die von ihr zu erbringenden Leistungen mit didaktischer und fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen, kann jedoch einen Lernerfolg des Kunden nicht gewährleisten. Auch übernimmt die DGQ WEITERBILDUNG keine Gewährleistung dafür, dass die zu erbringenden Leistungen den Erwartungen des Kunden in vollem Umfang entspricht.
7.5 Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die DGQ WEITERBILDUNG zu vertreten hat (z. B. wegen Erkrankung eines Trainers oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) ausfallen, werden die Kunden unverzüglich informiert. Bereits geleistete Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies nach § 10 dieser AGB zulässig ist.
7.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit einem Online-Format Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen.
§ 8 Mitwirkung des Kunden
8.1 Die Mitwirkungspflichten des Kunden werden in der Auftragsbestätigung der DGQ WEITERBILDUNG festgehalten.
8.2 Der Kunde hat der DGQ WEITERBILDUNG alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und notwendigen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Die DGQ WEITERBILDUNG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies ausdrücklich umfasst.
8.3 Der Kunde trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen des Kunden wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die DGQ WEITERBILDUNG ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der DGQ WEITERBILDUNG bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8.4 Obwohl die DGQ WEITERBILDUNG zumutbare Schutzmaßnahmen ergreifen wird, um die Verbreitung von Schadsoftware möglichst zu vermeiden (z. B. durch die Nutzung von Anti-Virenprogrammen), obliegt es dem Kunden, an seiner Hard- und Software geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Dateien und Programme vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen.
§ 9 Anzeige von Leistungsmängeln und Gewährleistung
9.1 Offensichtliche Leistungsmängel sind der DGQ WEITERBILDUNG vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Anzeige, können Gewährleistungsansprüche wegen solcher offensichtlicher Mängel ausgeschlossen sein. Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen verborgener Mängel sowie zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
9.2 Sofern eine Mängelanzeige erfolgt, ist der DGQ WEITERBILDUNG die Möglichkeit zur mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nacherfüllt, oder sollte die Nachbesserung fehlgeschlagen sein, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
10.1 Die DGQ WEITERBILDUNG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Naturereignisse, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder sonstige Unwägbarkeiten des täglichen Lebens) entstanden sind.
10.2 Die DGQ WEITERBILDUNG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die DGQ WEITERBILDUNG auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht jeweils auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
10.3 Die DGQ WEITERBILDUNG haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde selbst oder Dritte die ihm überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
10.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der DGQ WEITERBILDUNG.
10.5 Diese Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach § 44a TKG oder im Falle der Übernahme einer Garantie oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Urheberrechte und Veröffentlichungen
11.1 Alle Urheberrechte und Miturheberrechte bzw. ausschließlichen Nutzungsrechte an den von der DGQ WEITERBILDUNG erstellten Unterlagen, Darstellungen, Analysen, Consultingunterlagen, Berechnungen, Online-Formaten etc. verbleiben bei der DGQ WEITERBILDUNG.
11.2 Der Kunde der DGQ WEITERBILDUNG darf im Rahmen eines Consultingauftrages gefertigte Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form, insbesondere Analysen, Consultingunterlagen, Berechnungen, Darstellungen etc. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbart sind.
11.3 Die Arbeitsunterlagen, Darstellungen, Gutachten, Berechnungen etc. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung der DGQ WEITERBILDUNG und der jeweiligen Trainer vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Soweit Inhalte in digitaler Form (z. B. Skriptunterlagen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen) zur Verfügung gestellt werden (z. B. durch E-Mail-Versand, Streaming oder Download) erhält der Kunde kein Eigentum hieran. Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist zeitlich begrenzt. Die konkrete Dauer der Nutzungsberechtigung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und entspricht dem Zugriffszeitraum gemäß § 7.2 dieser AGB. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Es ist untersagt, während Online-Veranstaltungen (z. B. während Webinaren etc.) Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Auch die Weitergabe der Online-Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
11.4 Die DGQ WEITERBILDUNG übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Vorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.
§ 12 Verschwiegenheit
12.1 Die DGQ WEITERBILDUNG ist verpflichtet, alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen über den Kunden geheim zu halten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind. Über alle im Rahmen einer Consultingtätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden ist Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der DGQ WEITERBILDUNG.
12.2 Darüber hinaus ist die DGQ WEITERBILDUNG verpflichtet, die zum Zweck der Consultingtätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen die Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Es werden keine vom Kunden an die DGQ WEITERBILDUNG übergebenen Unterlagen, Dokumente oder ähnliches an den Kunden zurückgesendet, es sei denn, im Consultingvertrag wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Originalunterlagen, an denen der Kunde das Eigentum behält, werden dem Kunden auf dessen Wunsch nach Abschluss des Auftrags zurückgegeben; hiervon ausgenommen sind Arbeitsunterlagen oder Kopien, die im Rahmen des Auftrags von der DGQ WEITERBILDUNG erstellt wurden.
§ 13 Datenschutzhinweis
Die DGQ WEITERBILDUNG verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die auf der Internetseite der DGQ WEITERBILDUNG abrufbar ist.
§ 14 Anzuwendendes Recht
Für die zwischen der DGQ WEITERBILDUNG und dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 15 Gerichtsstand, Informationen zur alternativen Streitbeilegung, Salvatorische Klausel
15.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der DGQ WEITERBILDUNG – Frankfurt am Main.
15.2 Die DGQ WEITERBILDUNG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder nach Vertragsschluss werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.“
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Stand: April 2026
