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Workshop zur Gründung des DGQ-Fachkreises „Pflege“

Die DGQ sucht Teilnehmende zur Gründung eines neuen Fachkreises. Pflege ist schon seit Jahren ein Fokusthema der DGQ. Bislang wurde es bereits in unterschiedlichen Formaten wie Webinaren, Fach-Arbeitsgruppen und dem regelmäßigen Pflege-Online-Treffpunkt bearbeitet und stetig weiterentwickelt.

Die Zeit ist reif, um mit der Gründung des Fachkreises “Pflege” den Schritt zu einer DGQ-Netzwerkgruppe zu vollziehen. Die DGQ-Fachkreise bieten Mitgliedern ein optimales Forum, um ihr Wissen kontinuierlich zu erweitern. Sie fördern den fachlichen Austausch mit anderen Praktiker:innen und namhaften Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis. Die Beteiligten lernen von- und miteinander, entwickeln neue Positionen, Methoden und QM-Ansätze und stellen ihre Ergebnisse zum Beispiel in Form von Veröffentlichungen oder Checklisten zur Verfügung.“

Um die Gründung vorzubereiten, führt die DGQ am 5. März 2024 einen Workshop durch, in dem das Selbstverständnis und die Zielrichtung des DGQ-Fachkreises „Pflege“ erarbeitet wird. Herzlich eingeladen sind alle Interessent:innen, die sich für das Thema „Qualität in der Pflege“ engagieren möchten.

Interessent:innen wenden sich bitte an:

Holger Dudel

Leiter Themenfeld Pflege in der DGQ

holger.dudel@dgq.de

DGQ-Mitglieder können sich auch auf DGQplus informieren.

Heilloses Durcheinander bei digitalen Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegeprozess unterstützen. Es kann sich um Verbrauchsmaterial handeln wie Einmalhandschuhe oder um Produkte, die zur Vermeidung von Schäden bei den Klient:innen dienen wie Betteinlagen. Die Pflegehilfsmittel können aber auch dem Erhalt von Kompetenzen bei hilfsbedürftigen Menschen dienen, indem sie Aktivität und Mobilität fördern und die selbstständige Lebensführung unterstützen. Dazu gehören technische und digitale Produkte wie Notrufsysteme, vernetzte Sensoren-Technologien und bestimmte Pflege-Apps.

Eine besondere Rolle spielen diese technischen und digitalen Pflegehilfsmittel in der Versorgung von Menschen daheim – der ambulanten Pflege. Dort sollen sie die Abhängigkeit von Pflege verringern und Selbstversorgungsdefizite eindämmen. Ein Rollator kann zum Beispiel die Einschränkung der Mobilität ausgleichen oder lindern und setzt dabei auf noch vorhandene Kompetenzen bei den Nutzenden. Damit verringert das Hilfsmittel auch den Einsatz von Personal und erfüllt eine weitere Funktion: Es schont Ressourcen, während gleichzeitig die Qualität der Versorgung steigt. Denn es wird keine helfende Hand benötigt, um das Mobilitäts-Bedürfnis zu erfüllen. Dies sichert Lebensqualität, weil so der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht wird. Gleichzeitig steigt die Versorgungssicherheit, wenn die Sturzgefahr durch den Rollator verringert wird. Dieses Beispiel lässt sich auf digitale Hilfsmittel übertragen.

Wenn Sinn und Zweck von Hilfsmitteln für die Pflege leicht verständlich erscheinen, so sind die gesetzlichen Regelungen dazu doch komplex. Diese geben Kostenträgern, Dienstleistern und Pflegebedürftigen einen Rahmen, was nach bestimmten Kriterien als sinnvoll für die Pflege erachtet und welche Kosten für Hilfsmittel von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Sie sind in einem Katalog zusammengefasst, der in Abständen angepasst wird. Bei der aktuellen Überarbeitung stoßen die für die Erstellung verantwortlichen Kassen nun an Grenzen.

Denn bei der Kategorisierung sind unterschiedliche Maßstäbe und Perspektiven für die Kategorisierung in dem Hilfsmittelkatalog zu berücksichtigen. Diese Komplexität ist ein Spiegel des Themenfeldes Pflege in Deutschland. Sie zeigt den extremen und dringenden Reformbedarf, insbesondere im Bereich Digitalisierung und technische Vernetzung.

Das Perspektiven-Wirrwarr

  1. Aus Sicht des Gesetzgebers gelten nur solche Produkte als Pflegehilfsmittel, die zuhause eingesetzt werden. Nur dann werden auch die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Werden Pflegehilfsmittel jedoch im Heim oder im Krankenhaus eingesetzt, dann sind die jeweiligen Einrichtungen dafür verantwortlich und die Kostenerstattung läuft über die Krankenkassen. Hier wird also eine Unterscheidung nach dem Ort der Versorgung gemacht, die Perspektive ist: Ort der Anwendung.
  2. Medizinische und pflegerische Hilfsmittel sind in einem gemeinsamen Katalog aufgeführt, der von den Kassen erstellt wird. Darin sind Produkte gelistet wie zum Beispiel medizinische Absaug- oder Bestrahlungsgeräte und Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie Pflegebetten. Die Perspektive dieses sogenannten Hilfsmittelverzeichnisses ist produktbezogen.
  3. Obwohl die gesetzliche Grundlage für das Hilfsmittelverzeichnis das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) – die Krankenversicherung – ist, so werden Pflegehilfsmittel aus der Pflegekasse (SGB XI) vergütet. Die Perspektive dabei ist der Kostenträger.
  4. Für digitale Pflegehilfsmittel gilt darüber hinaus eine besondere Regelung. Diese sogenannten „digitalen Pflege-Anwendungen“ (DiPAs) werden nicht vom Spitzenverband der Krankenkassen, sondern durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und gelistet. Digitale Pflegehilfsmittel wie intelligente, sensorgestützte Notrufsysteme werden hingegen in dem zuvor genannten Hilfsmittelkatalog aufgeführt. Diesen Katalog erstellt der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). In Bezug auf digitale Hilfsmittel wird nach Hard- und Software, also nach Wirtschaftsgütern unterschieden und die Perspektive ist hoheitsgetrieben, weil unterschiedliche Institutionen deren Zulassung regeln.
  5. Zuletzt ist auch noch eine leistungsrechtliche Perspektive eingeführt worden. Damit wollte man vor allem der Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes Rechnung tragen. Die Kriterien für die Pflegebedürftigkeit sind seit 2017 in sechs Module gegliedert, die nach pflegebezogenen Kompetenzen der Klient:innen aufgeteilt sind:
    • Mobilität
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Selbstversorgung
    • Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Diese Perspektive ist leistungsbezogen: Das Pflegehilfsmittel unterstützt die verbliebenen Kompetenzen in dem jeweiligen Modul, dadurch verringert sich dort der Pflege-Leistungsbedarf.

Das Hilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig überarbeitet. Produkte werden hinzugefügt oder gelöscht. Die aktuelle Überarbeitung ist derzeit im Gange. Doch mittlerweile kommt das System bei der Einteilung und Zuordnung an seine Grenzen. Denn die unterschiedlichen Perspektiven führen zu einer Reihe von Dilemmata:

Ort der Anwendung

Der Ort der Anwendung ist für die pflegerische Intervention unerheblich. Ob eine Bettvorlage in der Klinik, im Heim oder in der eigenen Wohnung der Klient:in eingesetzt wird, hängt vom Bedarf ab. Da die Finanzierung aber über unterschiedliche Kostenträger erfolgt und es für die Kostenübernahmen unterschiedliche Voraussetzungen gibt, spielen pflegefachliche Kriterien eine nachgeordnete Rolle. Die Bewilligung eines Hausnotrufgerätes als Pflegehilfsmittel in einem Pflegeheim kommt aus diesem Grund nicht in Frage, weil per Definition die Pflegehilfsmittel nur für die Pflege in der Häuslichkeit vorgesehen sind. Dass aber ein Notrufsystem auch in einer Pflegeeinrichtung nützlich sein kann, wo Menschen häufig über lange Zeit allein in ihrer Wohnung oder ihrem Zimmer zubringen, liegt auf der Hand.

Produktperspektive

Bei der pflegerischen Versorgung kommt es vor allem auf die bei den Klient:innen – noch – vorhandenen Kompetenzen an. Der Zweck des Einsatzes von Pflegehilfsmitteln im Pflegeprozess ist oben erläutert. Die Produktgruppe oder -art ist dabei für das Erreichen der jeweiligen Pflegeziele unerheblich. Die Produktgruppenperspektive kann vielmehr sogar zu einer Schwächung der Pflege-Ziele führen. Es könnte nämlich der Fall eintreten, dass Hilfsmittel bei einem Individuum nur deshalb eingesetzt werden, weil sie in dem Produkt-Verzeichnis aufgeführt und finanziert werden, ohne dass in der individuellen Situation ein pflegerischer Nutzen entsteht.

Kostenträgerperspektive

Die Vermengung von medizinisch mit pflegerisch notwendigen Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten führt zu Herausforderungen: Solange kein Pflegegrad vorliegt, also eine gesetzlich festgestellte Pflegebedürftigkeit besteht, muss es eine medizinische Notwendigkeit für den Einsatz der Pflegehilfsmittel geben. Dann wird das Hilfsmittel vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Sobald der Bedarf über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus besteht, ändert sich der Kostenträger und die Pflegekasse übernimmt. Solange der zuständige Kostenträger aber nicht geklärt ist, müssen Hilfsmittel eventuell privat ausgelegt werden. Da das nicht immer in ausreichendem Maße möglich ist, kann das die durchgängige Versorgung gefährden.

Hoheitsperspektive

Die Entscheidung über die Verordnung pflegerisch erforderlicher Hilfsmittel liegt in der Regel bei Ärzt:innen. Zwar hat der Gesetzgeber mittlerweile zugelassen, dass im Falle des Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit auch Pflegefachkräfte die Verordnung vornehmen können. Von dieser Möglichkeit wird jedoch wenig Gebrauch gemacht, weil sie ohne Gegenfinanzierung bei der Pflege für hohen zusätzlichen administrativen Aufwand sorgt.

Neben dieser berufshoheitlichen Perspektive werden Pflegehilfsmittel auch noch durch zwei verschiedene Institutionen „verwaltet“. Digitale Software-Hilfsmittel werden vom BfArM geprüft, zugelassen und gelistet, während alle anderen Pflegehilfsmittel vom GKV-Spitzenverband verwaltet werden. Die Zulassungskriterien sind zwischen den Institutionen nicht abgestimmt. Im einen Fall ist ein Produktkatalog entstanden (GKV), auf der anderen Seite spielen leistungsrechtliche und fachliche Aspekte eine stärkere Rolle (BfArM).

Leistungsperspektive

Diese Sichtweise bietet für den Pflegeprozess die größten Chancen. Denn Hilfsmittel sollen Defizite ausgleichen und Kompetenzen schützen. Grundlage für die Einschätzung der entsprechenden Bedarfe ist die individuelle pflegefachliche Beurteilung: Mit welchem Hilfsmittel wird der größtmögliche Nutzen für die pflegerischen Ziele erreicht? Diese Ziele stehen in direktem Zusammenhang mit den pflegerischen Interventionen, die in Deutschland in sechs Leistungsmodulen zusammengefasst sind. Ein Pflegehilfsmittel, das für den Erhalt der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (Modul 2) eingesetzt wird, passt momentan aber nicht logisch in die Kategorisierung nach Produktgruppen, die vor allem nach Hilfsmitteln für die Erleichterung der Pflegetätigkeiten, nach Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung unterscheiden (vor allem Hausnotruf).

Kernfragen und Forderungen

  1. Dient das jeweilige Pflegehilfsmittel den gemeinsam im Pflegeprozess zwischen Pflegenden und Klient:innen ausgehandelten Zielen?
    Hilfsmittel nach fachlichen Kriterien kategorisieren, Pflegemodule einbeziehen
  2. Welche Kompetenzen bei Patient:innen und Klient:innen werden gefördert, gestärkt, welche Defizite gelindert?
    Klient:innen-Perspektive bei der Nutzenbewertung einnehmen
  3. Wie kann der pflegefachlichen Verantwortung für das Erreichen der Pflegeziele am besten Rechnung getragen werden?
    Verordnung der Pflegehilfsmittel sektorenübergreifend – unabhängig vom Ort der Anwendung – an die entsprechend qualifizierten Pflegefachkräfte übergeben und aufwandsentsprechend vergüten
  4. Ist die Splittung in zwei Katalogen für die Administration hilfreich?
    Kataloge harmonisieren, doppelte Zuständigkeit auflösen, in echtem Pflegehilfsmittelverzeichnis integrieren

DGQ-Fachausschuss „Qualität in der Pflege“ tagt online

Am 11. Dezember 2023 fand das zweite Treffen des DGQ Fachausschusses „Qualität in der Pflege“ (FA QidP) online statt.

Mit diesem Gremium will die DGQ die fachliche Ausrichtung zu Qualitätsthemen in der Pflege unterstützen und eine Plattform für den bundesweiten Diskurs zur Pflegequalität etablieren. Damit sollen auch Impulse aus neutraler Position in die Politik gesendet werden, die den öffentlichen Diskurs zur Qualität in der Pflege anregen und aufwerten.

Bei dem virtuellen Treffen standen zwei Themen im Fokus:

  • Personenzentrierte Pflege und subjektbezogene Qualitätssicherung
  • Qualitätsaspekte zu digitalen Assistenzsystemen in der Pflege.

Im Laufe der angeregten und spannenden Diskussion wurden wichtige Schnittstellen zur derzeitigen politischen Agenda deutlich. Darauf wird auch die inhaltliche Ausrichtung der Folgesitzung im Frühjahr 2024 abzielen.

Kontakt:

holger.dudel@dgq.de

DGQ und DKE veranstalten Pflege-Forum zu Assistenzsystemen

DGQ-Pflegeforum

Digitale Assistenzsysteme vom Hausnotruf über GPS-Tracker bis hin zu Pflege-Apps unterstützen die Pflege teilweise schon lange. Die Potenziale liegen aber oft noch im Dunkeln. Im Rahmen des DGQ-Pflege-Forums „Mensch im Fokus“ erörtern DGQ und die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) am 30. November 2023 in Berlin die Theorie-Praxis-Lücke zwischen den Möglichkeiten des Einsatzes intelligenter Technik und den Zwängen des Alltagsgeschäfts in der Pflege. Eine Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich.

Die kooperative Veranstaltung thematisiert Lösungsansätze zur Entlastung der Pflegenden und der Aktivierung ihrer Ressourcen. Dabei zeigt sie zugleich den potenziellen Standardisierungs- und Normungsbedarf für digitale Assistenzsysteme auf. Ziel ist es, die Qualität der Pflege zu erhöhen und gleichzeitig die Pflegenden zu entlasten, um einen Beitrag für die Attraktivität des Berufsfeldes zu leisten.

Das Programm ist international besetzt. Elf hochkarätige Referent:innen und ein Dutzend spannende Impulse und Workshops sorgen für ein abwechslungsreiches Programm.

Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Buchungsmöglichkeiten finden sich hier.

Ein Jahr DGQ Pflege-Online-Treffpunkt

Mitten in der Sommerpause und unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie hat die DGQ im Juli 2020 den „DGQ Pflege-Online-Treffpunkt“ ins Leben gerufen. Ziel des neuen Gremiums ist es, den Mitgliedern aus dem Pflegebereich die Möglichkeit einer weiteren branchenorientierten Vernetzung zu geben. Die pandemiebedingten Herausforderungen bedeuten zugleich Hürde und Starthilfe. Das virtuelle Format als mittlerweile breit akzeptierte Alternative zu Präsenzterminen erwies sich als hilfreich, weil Beschäftigte in dem Bereich ehedem knapp an Ressourcen sind.

Mit der 13. Sitzung hat der DGQ Pflege-Online-Treffpunkt in diesem Sommer seinen ersten Geburtstag gefeiert. Seit einem Jahr treffen sich jeweils am ersten Dienstag im Monat DGQ-Mitglieder aus dem Pflegebereich und weitere Interessierte online für neunzig Minuten und erörtern eine selbstgesteckte Agenda. Diese orientiert sich an sektorenübergreifenden Themen und reicht von Standards bis hin zur Beschreibung von Qualitätsperspektiven im Fachgebiet.

Schon in den ersten Sitzungen wurde deutlich, dass die Teilnehmenden inhaltliche Akzente setzen wollen. Das führte bereits zu ersten Arbeitsergebnissen. Dazu gehört der Überleitungsbogen, der als Beitrag zum Entlassmanagement veröffentlicht wurde und mittlerweile in verschiedenen Einrichtungen erprobt wird. Den Überleitungsbogen finden Sie zum Download auf der DGQ-Themenseite Pflege »

Zurzeit findet ein Diskurs zum Qualitätsbegriff in der Pflege statt. Auch damit will der Pflege-Online-Treffpunkt einen fachlichen Beitrag leisten, der über die DGQ hinaus Wirksamkeit entfalten soll. Das Thema soll im Rahmen eines Workshops behandelt werden. Interessierte sind herzlich eingeladen, bei den spannenden Themen mitzuwirken und sich fachlich und persönlich einzubringen.

Wenn Sie in den Pflege-Online-Treffpunkt einmal unverbindlich hineinschnuppern wollen, dann kontaktieren Sie Holger Dudel, Fachreferent Pflege der DGQ, per E-Mail unter holger.dudel@dgq.de.

 

Neues Gesetz zu digitalen Pflegeanwendungen lässt Fragen zur Qualitätssicherung offen

Frankfurt am Main, 31. Mai 2021 – Nun hat es auch die Hürde im Bundesrat passiert: Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) tritt in wesentlichen Teilen am Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das DVPMG soll unter anderem die Nutzung der digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) regeln. DiPAs folgen auf die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), die seit dem vergangenen Jahr für den medizinischen und therapeutischen Bereich nutzbar sind.

Die neuartigen digitalen Hilfsmittel sollen einerseits das Pflegepersonal entlasten. Anderseits können sie – meist in Form von Apps – einen Qualitätsgewinn für Patienten und pflegebedürftige Menschen bedeuten. Was auf dem Papier vielversprechend klingt, lässt für die Praxis jedoch noch einige Fragen offen, vor allem hinsichtlich Pflegequalität und Kosten.

Paralleles Zulassungsverfahren trotz etabliertem Prozess

So schafft das DVPMG für DiPAs ein neues Zulassungsverfahren. Dabei existiert bereits ein Verzeichnis auf Basis des §139 im fünften Sozialgesetzbuch, in dem alle medizinisch und pflegerisch relevanten Hilfsmittel aufgeführt sind. Für die Aufnahme von Produkten in dieses Verzeichnis gibt es etablierte Prüfverfahren des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Mit dem DVPMG schafft der Gesetzgeber ein zusätzliches Zulassungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dieses nimmt bisher Aufgaben bei der Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten wahr. Die fachspezifische Beurteilung des Nutzens von DiPAs gehört dagegen bislang nicht zu seinen Kernaufgaben.

Unterschiedliche Standards gefährden Pflegequalität

Die Schaffung eines zweiten Zulassungswegs läuft dem Gedanken einheitlicher Standards entgegen. GKV-SV und BfArM legen unterschiedliche Maßstäbe an, wenn es um die Kriterien für Qualität und Nutzen von Maßnahmen geht. Der GKV-SV folgt der Perspektive der Pflegeversicherung. Qualität wird hierbei vor allem an der Einhaltung von Pflegestandards gemessen. Ziel ist die Förderung von Kompetenzen zur Selbstständigkeit. Die medizinische Sicht legt den Fokus dagegen auf die Heilung von Krankheiten.

„Diese Unterscheidung ist ganz wesentlich“, erläutert Holger Dudel, Fachreferent Pflege bei der DGQ. „DiPAs kommen in der ambulanten Pflege zum Einsatz. Dort leben Menschen, die nicht in erster Linie krank, sondern pflegebedürftig sind. Sie haben ganz andere Anforderungen an die Qualität von Produkten und Leistungen als kranke Menschen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein schlankes Zulassungsverfahren geschaffen wird, ohne allen fachlichen Ansprüchen zu genügen oder für mehr Pflegequalität zu sorgen.“

Die Qualität im Blick

Um den Nutzen der Anwendungen valide beurteilen zu können, ist es wichtig, auf evidenzbasierte Forschungsmethoden der Medizin und Pflege zurückzugreifen. Diese schlagen sich für gewöhnlich in entsprechenden Standards nieder. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht einmal einen Evidenzgrad für DiPA-Studien festgesetzt. Dabei ist dieser für die Nutzenbeurteilung wesentlich. Im Unterschied zu den vorgesehenen retrospektiven Erhebungen wären außerdem prospektive Studien aufgrund höherer Aussagekraft vorzuziehen. Sinnvoll sind intelligente technische Systeme, die den Pflegeprozess effizienter gestalten und die Umsetzung von Pflegestandards langfristig fördern.

Die Qualität der eingesetzten Technologie sollte darüber hinaus an der Erfüllung von Bedürfnissen der Nutzer gemessen werden. Dafür müsste die Anwenderperspektive in die Nutzenanalyse integriert werden. So ließen sich die Akzeptanz steigern und der konkrete Anwendernutzen besser belegen.

Kostenerhöhung ohne messbare Nutzensteigerung

Neben Nutzennachweis und Qualitätssicherung stellt sich auch die Frage der Kosten für DiPAs. „Zwar ist noch weitgehend unklar, was DiPAs genau sind und wie sie wirken, sicher ist aber bereits, dass sie die Kosten in der Pflegeversicherung in die Höhe treiben werden“, erklärt Dudel. „Das Bundesgesundheitsministerium geht von einer geringen Nutzerzahl und einer mittelmäßigen Ausschöpfung des Höchstbetrages von 50 Euro pro Nutzer und Anwendung aus. Dennoch rechnet es mit mindestens 130 Millionen Euro zusätzlichen Kosten pro Jahr für die Pflegeversicherung. Zum Vergleich: Die Vergütung der Kassen für den Hausnotruf beträgt 23 Euro pro Monat und Leistungsempfänger, wobei er das Gerät und zusätzlich eine Dienstleistung umfasst. Aus dem Vergütungsmix mit Selbstzahlern werden die Pflegekassen lediglich mit gut 100 Millionen Euro belastet. Legt man diesen Vergleich zugrunde, stellt sich die Frage, ob bei der Formulierung des neuen Gesetzes tatsächlich immer Nutzen und Anforderungen der Anwender im Vordergrund standen. Dies eröffnet zugleich Fragen nach einer angemessenen Qualitätssicherung der DiPAs im Rahmen einer Gesamtstrategie für intelligente Technologien in der Pflege.“

Über die DGQ

Die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ) unterstützt Unternehmen dabei, mit hochwertigen Produkten und Dienstleistungen erfolgreich am Markt zu bestehen. Als zentrale, deutsche Qualitätsgesellschaft ist die DGQ erster Ansprechpartner für Qualität, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung. Das einzigartige Netzwerk der DGQ vereint über 6.000 Qualitätsexperten in mehr als 4.000 Unternehmen aller Größen und Branchen. Berufseinsteiger, Fachexperten und Manager nutzen den direkten Erfahrungsaustausch in deutschlandweit über 70 Regional- und Fachkreisen. Das DGQ-Netzwerk bietet die vielseitigste und umfassendste Plattform zum Austausch von Wissen, Praxiserfahrungen und Trends rund um qualitätsrelevante Themen. Die DGQ engagiert sich in nationalen und internationalen Initiativen, Partnerschaften, Gremien zur Gestaltung zentraler Normen sowie Innovations- und Forschungsprojekten. Mit rund 300 Trainern und 1.000 praxisbezogenen Trainings stellt die DGQ ein breites Weiterbildungsangebot zur Verfügung und erteilt im Markt anerkannte Personenzertifikate. Sie trägt wirkungsvoll dazu bei, „Qualität Made in Germany“ als Erfolgsprinzip in Wirtschaft und Gesellschaft zu verankern. Dabei sichert die DGQ bestehendes Know-how. In einer Welt der Transformation entwickelt sie zudem neue Qualitätsansätze für die Zukunft.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DGQ       
Hinrich Stoldt
August-Schanz-Str. 21A
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Telefon: +49 69 95424-170
E-Mail: hinrich.stoldt@dgq.de
DGQ-Pressestelle, c/o Klenk & Hoursch
Hanna Schadt
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60314 Frankfurt am Main
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E-Mail: hanna.schadt@klenkhoursch.de

Internationaler Tag der Pflege und bald geht keiner mehr hin?

Heute ist es wieder einmal soweit – am 12. Mai wird jährlich der Internationale Tag der Pflege begangen. Anlass ist der Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale.

Während der Corona-Pandemie hat das Thema „Pflege“ noch einmal eine größere Wahrnehmung in der breiten Öffentlichkeit erfahren.

Doch wie geht es weiter? Was bleibt, wenn der Applaus verklungen ist? Es stellt sich die Frage, wie sich die Mitarbeiterbindung in der Pflege langfristig und sektorübergreifend erhöhen lässt.

Konkrete Hebel sind durchaus vorhanden. Holger Dudel, Fachreferent Pflege bei der DGQ, nutzt den heutigen Gedenktag, um im Rahmen eines Blogbeitrags auch der Möglichkeiten für eine höhere Attraktivität in diesem Berufsfeld zu gedenken: Tag der Pflegenden 2021 – Wer bleibt dabei?

 

Klientenberatung in der Pflege: Heterogenes deutsches Sozialleistungs-System als Herausforderung

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach dem Gesetz betrifft dies in Deutschland mehr als vier Millionen Menschen. Schnell finden sie sich in einem komplexen und uneinheitlichen Sozialleistungs-System wieder. Dies beginnt bereits bei der Beratung. Die Gründe sind vielfältig und erschweren die Orientierung der Betroffenen in einer neuen, ungewohnen Lebensphase. (mehr …)

Pflege in Zeiten von Corona – kommen jetzt die Assistenzsysteme?

Pflegerin mit Computer

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 stellt alle Pflegebereiche vor große Herausforderungen. Von der ambulanten Versorgung bis hin zur Pflege von Menschen mit Behinderung – alle Fachgebiete und alle Berufszweige sind betroffen. Dies wirkt sich auch auf die Qualitätssicherung aus. So lagen die Prüf- und Begutachtungsverfahren zum neuen Indikatoren-gestützten Modell zur Begutachtung und Qualitätsdarstellung von Pflegeheimen kurz nach deren Einführung Corona-bedingt auf Eis. Ähnlich ist es auch den erst seit Januar 2020 geltenden Pflege-Personaluntergrenzen für Krankenhäuser ergangen. Sie wurden im März schon wieder außer Kraft gesetzt. (mehr …)

„Qualität sorgsam gestalten“ mit dem neuen Leitfaden für stationäre Hospize

Am 28. Februar 2020 war es soweit: nach drei Jahren gemeinsamer Arbeit der drei Spitzenverbände für Hospizarbeit haben die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband e.V. und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. das Qualitätsrahmenhandbuch für stationäre Hospize veröffentlicht. „Qualität sorgsam gestalten“ ist nicht nur der Titel des 74 Seiten umfassenden Leitfadens, sondern war auch das Thema der Fachtagung der drei Verbände in Berlin. Begleitet wurde die Veröffentlichung des Rahmenhandbuchs durch Vorträge verschiedener Experten, darunter auch Holger Dudel, Fachreferent Pflege der Deutschen Gesellschaft für Qualität.

Holger Dudel bei der Fachtagung

Dieser sieht in dem neuen Handbuch eine große Chance, ein modernes Qualitätsverständnis in der Hospizarbeit zu erreichen: „Der Leitfaden zeichnet sich dadurch aus, dass er die individuellen Bedürfnisse und Bedarfe der Hospizgäste in den Mittelpunkt stellt und die Mitarbeiter darin bestärkt, ihre Fachlichkeit einzubringen. Einrichtungen erhalten außerdem die Möglichkeit, Aspekte eines modernen Dienstleistungs-QM in ihre Organisationen einfließen zu lassen.“

Das Qualitätsrahmenhandbuch finden Sie hier zum kostenlosen Download.

DGQ fördert die Nationalmannschaft Pflege

Am 31. Januar wurden im Gesundheitsausschuss des Bundestages die Teilnehmerinnen für die „Nationalmannschaft Pflege Deutschland“ berufen. Eingeladen hatte der „Deutsche Verein zur Förderung pflegerischer Qualität e.V.“ (DVFpQ), mit dem die DGQ eine Förderkooperation geschlossen hat. Die Pflege-Nationalmannschaft wird bei der Europameisterschaft der Berufe, „euroskills“, in Graz im September für Deutschland in der Kategorie Sozialberufe teilnehmen. Erwin Rüddel, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, übergab die Benennungsurkunden. Er bedankte sich für das Engagement und wünschte dem Team viel Erfolg für den Wettbewerb. (mehr …)

Impressionen vom DGQ-Brennpunkt zur Pflegequalität

Am 3. Dezember 2019 hat in Berlin der erste DGQ-Brennpunkt zur Pflege stattgefunden. Ausgehend von einem Beitrag zur neuen Qualitätsbewertung in der Langzeitpflege durch Prof. Wingenfeld wurden unterschiedliche Perspektiven zur Pflegequalität aufgezeigt. Die Teilnehmer konnten in Workshops ihre Standpunkte erörtern und das Motto des Tages bearbeiten: „Pflege im Umbruch – bleibt die Qualität auf der Strecke?“ Die Ergebnisse fließen in die Arbeit des DGQ-Fachausschusses „Qualität in der Pflege“ ein, der am 14. Januar zur konstituierenden Sitzung zusammen kam.

Das folgende Video liefert Impressionen der Veranstaltungen und Statements der Referenten.

Neue DGQ-Fachkreise im Bereich Gesundheit und Soziales

Die DGQ bietet ihren Mitgliedern im Rahmen der Fachkreise die Möglichkeit zum fachlichen und informellen Austausch. Der Bereich Gesundheit und Soziales hat nun einige Anpassungen erfahren, um inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden und neue Bereiche einzubinden.

Der Fachkreis Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen wurde zum Jahresende 2019 aufgelöst.
Im Rahmen der Neuausrichtung im Bereich Gesundheit und Soziales werden dessen Themen aufgeteilt und in neuen Fachkreisen aufgegriffen. Alle bisherigen Mitglieder sind dazu eingeladen, sich je nach Themenbezug in einen der drei anderen Fachkreise des Themengebietes einzubringen. Folgende Fachkreise bestehen weiterhin bzw. wurden neu gegründet: (mehr …)

Neuer DGQ-Fachausschuss „Qualität in der Pflege“ trifft sich zur ersten Sitzung

Die DGQ bei der fachlichen Ausrichtung zu Pflegethemen zu unterstützen – so lautet das Ziel des neu gegründeten DGQ-Fachausschuss „Qualität in der Pflege“.  Am 14. Januar 2020 fand in Frankfurt die konstituierende Sitzung statt.

In einem ersten Schritt widmeten sich die Mitglieder des Fachausschusses den Ergebnissen des DGQ-Brennpunktes, der am 3. Dezember 2019 unter dem Titel „Pflege im Umbruch – bleibt die Qualität auf der Strecke?“ in Berlin stattgefunden hatte. Insbesondere im Hinblick auf die Stimmen der Teilnehmer, die den konkreten Pflegealltag darlegten, kam ein spannender Diskurs in Gang. Des Weiteren thematisierte der Fachausschuss den Paradigmenwechsel des Qualitätsmanagements und dessen Relevanz für die Pflege. Zudem sondierte das Gremium Forschungsmöglichkeiten im Gesundheitssektor. Abschließend sammelten die Mitglieder Themen für die Folgesitzungen und trafen Vereinbarungen über die Arbeit des Fachausschusses.

Der Zweck des Fachausschusses besteht darin, die DGQ dabei zu unterstützen, sich zu einer etablierten Plattform für den bundesweiten Diskurs zur Pflegequalität zu entwickeln. Zudem dient er als Impulsgeber zu strategischen und politischen Fragestellungen, die sich in Bezug zur Qualität in der Pflege stellen. Dabei mangelt es nicht an Themen: Von der Fachkraftquote über den Einsatz von Assistenzsystemen, die Qualitätssicherung in teilstationären Pflegesettings, die unterschiedlichen Qualitätsansätze in den Pflegesektoren bis hin zur Finanzierung des Gesundheitssystems gibt es eine Vielzahl von Aspekten, bei denen der Fachausschuss Anregungen für den Diskurs geben kann. Um diese Ziele zu erreichen, werden regelmäßig Treffen stattfinden, die der Fachbereich Pflege der DGQ leitet.

Qualität in der Pflege auf DGQ-Brennpunkt kontrovers diskutiert

  • Vorträge und Workshops namhafter Referenten aus dem Pflegebereich zeigen zahlreiche Facetten des Themas „Qualität in der Pflege“
  • Prof. Dr. Klaus Wingenfeld, Mitentwickler des neuen Pflege-TÜV, liefert Bestandsaufnahme zur Qualitätssicherung für den Versorgungsbereich Pflege
  • DGQ-Brennpunkt bietet neutrale Plattform für kritischen Expertenaustausch über Pflegequalität

Frankfurt am Main, 5. Dezember 2019 – „Pflege im Umbruch – bleibt die Qualität auf der Strecke?“ Diese Frage stellte die Deutsche Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ) bei ihrem DGQ-Brennpunkt am 3. Dezember 2019 in Berlin. Die DGQ versammelte bei der Veranstaltung namhafte Referenten aus dem Pflegebereich, die in Vorträgen und interaktiven Workshops das Thema Pflegequalität aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchteten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des akuten Fachkräftemangels aber auch technologischer Entwicklungen wurde das Thema kontrovers diskutiert. Erst Anfang Oktober startete beispielsweise ein neues Verfahren zur Qualitätssicherung und -darstellung für Pflegeheime, im kommenden Jahr sollen die ambulanten Dienste folgen. Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil der bisherige sogenannte Pflege-TÜV zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen geführt hatte. Bereits vor der Umsetzung des neuen Verfahrens hatte es Kritik von Branchenvertretern gegeben, die das Ziel einer besseren Qualitätssicherung und von verlässlicheren Ergebnissen in Frage stellten.

„Die Pflege befindet sich im Umbruch. Es stellt sich die Frage, ob die Bemühungen zur Optimierung des bestehenden Systems zukünftig noch ausreichen. Die DGQ möchte mit diesem Brennpunkt den verschiedenen Akteuren des Pflegesystems eine neutrale Plattform für den Erfahrungsaustausch und neue Denkimpulse bieten“, erläuterte DGQ-Präsident Udo Hansen die Zielrichtung der Veranstaltung. „Dabei möchten wir gerne die integrierende Sicht der Qualität einbringen, die insbesondere die spezifischen Anforderungen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen berücksichtigt.“

Der neue Pflege-TÜV – eine Bestandsaufnahme

Den Auftakt des Vortragsprogramms bildete ein Beitrag von Prof. Dr. Klaus Wingenfeld, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW). Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat er das neue Verfahren zur Qualitätsbeurteilung und -darstellung (Pflege-TÜV) in der Langzeitpflege maßgeblich mitgestaltet. In seinem Vortrag zeichnete er die bisherige Entwicklung nach und erläuterte die Grundzüge der neuen Qualitätsprüfung. Dabei unterstrich er auch die große Bedeutung einer kontinuierlichen internen Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen. Externe Prüfungen seien wichtig, aber Ziel des neuen Ansatzes sei ausdrücklich, Fachlichkeit und die Sicherung der Pflegequalität in den Einrichtungen selbst zu stärken.

Im Anschluss berichtete Dr. Andrea Bronner, Geschäftsführerin der VAMED GmbH, über „Personaleinsatz im Kontext der Budgetierung, Technisierung und Digitalisierung“. Sie nannte Themen, die Entscheider in Pflegeeinrichtungen derzeit umtreiben. Kostendruck, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern, eine bedarfsgerechte Qualifizierung sowie die derzeit mangelnde Attraktivität des Berufsfeldes bildeten große Herausforderungen. Dabei wies sie auch auf das Potenzial der Digitalisierung hin. Die intelligente Vernetzung von Technik und Daten könne das Pflegepersonal deutlich entlasten.

BIVA-Geschäftsführer kritisiert neuen Pflege-TÜV

Mit Dr. Manfred Stegger trat dann ein Kritiker des Pflege-TÜVs an. Dem Geschäftsführer der Bundesinteressenvertretung für alte und von Pflege betroffene Menschen e. V. (BIVA-Pflegeschutzbund) geht der überarbeitete Ansatz nicht weit genug. So seien die Indikatoren zur Bewertung zwar pflegewissenschaftlich begründet, jedoch nicht ausreichend an den Betroffenen orientiert. Zudem fehle es an Sanktionen für Einrichtungen, wenn die Pflegeergebnisse schlecht sind. Die Stimme der pflegebedürftigen Menschen sei in dem Prozess nicht hinreichend berücksichtigt worden. Letztlich, so Stegger, muss Qualität zwischen gesellschaftlichen Gruppen ausgehandelt werden und darf nicht nur Sache der Selbstverwaltung und der Wissenschaft sein.

Danach brachte Dr. Benedikt Sommerhoff, Leiter Themenmanagement bei der DGQ, einen externen Blick in die Diskussion um die Pflegequalität ein. Er legte dar, dass und warum sich das Qualitätsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen mit Wirksamkeits- und Akzeptanzdefiziten auseinandersetzen muss. Der Pflegesektor benötigt laut Sommerhoff neue Qualitätssicherungsansätze. Dazu gehört auch mehr Spielraum für das Ausspielen von Kompetenz und Erfahrung der Pflegekräfte im Rahmen einer viel stärker in die Pflege integrierten Qualitätssicherung.

Nach dem Vortragsprogramm hatten die Teilnehmer am Nachmittag die Wahl zwischen drei Workshops, die sich jeweils aus unterschiedlicher Perspektive mit dem Thema Pflegequalität beschäftigten. Die Ergebnisse wurden im Plenum präsentiert. Moderator Holger Dudel, Fachreferent Pflege der DGQ, erklärte, dass diese Resultate als wichtige Inhalte für einen Fachausschuss Pflege dienen, der ab Januar 2020 kontinuierlich Themen aus der Pflege für die DGQ bearbeiten wird. Zum Abschluss zog Dudel ein positives Fazit: „Die DGQ wollte mit dem Brennpunkt einen neuen Impuls für die Pflege setzen. Es ist uns darüber hinaus gelungen, kontroverse Standpunkte zu integrieren. Dass wir die Herausforderungen in der Pflege durch das Prisma der Qualität sehen, kam bei den Teilnehmern gut an. Das freut mich besonders, angesichts der teils festgefahrenen Diskussionen in der Branche.“

Über die DGQ
Die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ) unterstützt Unternehmen dabei, mit hochwertigen Produkten und Dienstleistungen erfolgreich am Markt zu bestehen. Als zentrale, deutsche Qualitätsgesellschaft ist die DGQ erster Ansprechpartner für Qualität, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung. Das einzigartige Netzwerk der DGQ vereint über 6.000 Qualitätsexperten in mehr als 4.000 Unternehmen aller Größen und Branchen. Berufseinsteiger, Fachexperten und Manager nutzen den direkten Erfahrungsaustausch in deutschlandweit über 70 Regional- und Fachkreisen. Das DGQ-Netzwerk bietet die vielseitigste und umfassendste Plattform zum Austausch von Wissen, Praxiserfahrungen und Trends rund um qualitätsrelevante Themen. Die DGQ engagiert sich in nationalen und internationalen Initiativen, Partnerschaften, Gremien zur Gestaltung zentraler Normen sowie Innovations- und Forschungsprojekten. Mit rund 300 Trainern und 1.000 praxisbezogenen Trainings stellt die DGQ ein breites Weiterbildungsangebot zur Verfügung und erteilt im Markt anerkannte Personenzertifikate. Sie trägt wirkungsvoll dazu bei, „Qualität Made in Germany“ als Erfolgsprinzip in Wirtschaft und Gesellschaft zu verankern. Dabei sichert die DGQ bestehendes Know-how. In einer Welt der Transformation entwickelt sie zudem neue Qualitätsansätze für die Zukunft.

Ihre Ansprechpartner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DGQ
Hinrich Stoldt
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Iteration und Projektlösungen für Herausforderungen in der Pflege

Pflege steckt in einem Mehrfach-Dilemma: Die Zunahme der alternden und von dauerhaftem Ressourcenverlust beeinträchtigten Menschen frisst die viel schwächere Zunahme an Menschen, die in der Pflege arbeiten, auf. Es ergibt sich eine Schere, die ohne Systemwandel zwangsläufig die Qualitätsdiskussion verschärft. (mehr …)

Wie kann den Herausforderungen der Pflege begegnet werden?

Dieser Frage soll beim DGQ-Brennpunkt am 3. Dezember aus unterschiedlichen Perspektiven nachgegangen werden. Mit dabei ist unter anderem Prof. Dr. Klaus Wingenfeld, der das System der Qualitätsmessung und -darstellung in der Langzeitpflege, das als „Pflege-TÜV“ in die Kritik geraten war, grundlegend überarbeitet hat. Das abgewandelte Verfahren gilt für Pflegeheime seit 1. Oktober 2019, im kommenden Jahr soll auch die ambulante Pflege einbezogen werden. (mehr …)

Save the Date: DGQ-Brennpunkt „Qualität der Pflege“

Pflege im Umbruch – bleibt die Qualität auf der Strecke? Das ist die zentrale Frage beim ersten DGQ-Brennpunkt zum Thema Pflege am 3. Dezember in Berlin. Fach- und Führungskräfte aus der Branche haben hier die Gelegenheit zum kritischen Expertenaustausch. Mit dabei ist z. B. Professor Klaus Wingenfeld, wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld, und Mitentwickler des neuen „Pflege-TÜV“.

Viele Maßnahmen – aber rein quantitative Sichtweise

Warum veranstaltet die DGQ einen Brennpunkt zu diesem Thema? Ziel ist es, eine integrierte Sicht auf die Pflege zum Nutzen der Pflegekunden und ihrer Angehörigen zu stärken. Denn Qualität ist nur unter Einbeziehung der Kundenanforderung möglich. Mit dem Brennpunkt bietet die DGQ eine Plattform, die freie Denkräume schafft und die Qualität der Pflege in den Fokus rückt. Dabei geht sie auch der Frage nach, inwieweit Rahmenbedingungen es sogar verhindern, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Es geht auch darum, durch Gesetzgebung, Verordnungen und Richtlinien vorgegebene Pfade zu verlassen und neue Impulse für die Zukunft zu geben.

Mix aus Vorträgen und Praxis

Die kostenpflichtige Veranstaltung umfasst Vorträge hochkarätiger Referenten und interaktive Workshops mit hohem Praxisbezug. Weitere Informationen zum Programm finden Interessierte in Kürze auf der DGQ-Website.

Erfolgreiche Audits eingerahmt im 10-jährigen Jubiläum der Firmenmitgliedschaft in der DGQ

Das Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH hat sich für das 1. Halbjahr 2019 viel vorgenommen. Sieben verschiedene externe Überwachungs- bzw. Wiederholungsaudits stehen auf der Agenda. Erfolgreich absolviert wurden  bereits die Überwachungsaudits für den Bereich Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001) und Energiemanagement (DIN EN ISO 50001), sowie das fachliche Wiederholungsaudit der CPU (Chest Pain Unit).

Terminlich dazu passend überreichte Kai-Uwe Behrends, Leiter der DGQ-Geschäftsstelle Hamburg, dem Geschäftsbereichsleiter Qualitätsmanagement des Klinikums Lüneburg gemeinnützige GmbH, Thomas Stricker, feierlich die Urkunde zum 10-jährigen Jubiläum der Firmenmitgliedschaft in der DGQ.

Kai-Uwe Behrends, Leiter der DGQ GeschäftsstelleHamburg, überreicht Geschäftsbereichsleiter Qualitätsmanagement des Klinikums Lüneburg gemeinnützige GmbH, Thomas Stricker, feierlich die Urkunde zum 10jährigen Jubiläum der Firmenmitgliedschaft

Kai-Uwe Behrends: „Ich beglückwünsche Sie zu Ihren gerade erfolgreich durchgeführten Audits und freue mich sehr über die Treue und das nachhaltige Commitment für Qualität.“ Thomas Stricker berichtet, dass das Klinikum sich seit 2007 dem Thema Qualitätsmanagement erfolgreich widmet und dabei die Unterstützung der Geschäftsführung erfährt. Viele medizinische Kompetenzzentren/Bereiche/Abteilungen haben spürbar davon profitiert, genauso wie die Kunden des Klinikums.

Neben der Stärke von Innen, wurde das Qualitätsmanagement von Außen durch die Vernetzung und Angebote der DGQ unterstützt; regional in Hamburg, Hannover und Bremen oder auch überregional in Frankfurt. Hochqualifizierte Lehrgänge, z. B. EnMB, QMB, Vorbereitungen auf Revisionen von Normen, oder auch Mitarbeit in der zentralen AG Beschwerdemanagement leisteten gute Arbeit, sich im Sinne des KVPs weiter zu verbessern. Anders ausgedrückt, es herrscht ein intensiver fachlicher Austausch zu QM-Themen in einem kompetenten Netzwerk.

Das Städtische Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH ist im Krankenhausbedarfsplan des Landes Niedersachsen ausgewiesen. Es dient mit derzeit 510 Planbetten der überregionalen Patientenversorgung und ist ein sich dynamisch entwickelndes Schwerpunktklinikum. Es verfügt über ein breites medizinisches Leistungsspektrum und gliedert sich in 13 Kliniken/Institute und sechs Belegarztabteilungen. Dem Klinikum ist eine Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschule angeschlossen. Das Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH bildet Studierende in Humanmedizin als Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) aus.

hr Kontakt zur Geschäftsstelle:
Kai-Uwe Behrends
Leiter der DGQ Geschäftststelle in Hamburg
Fon: 040-85337860
kai-uwe.behrends@dgq.de

DGQ schließt Kooperation mit Gesundheitscampus Bad Säckingen

Dieses Konzept könnte Vorbildcharakter für andere Regionen haben. Der Gesundheitscampus Bad Säckingen soll sektorenübergreifend ein Facharztzentrum, ein Zentrum für ambulante Operationen, eine Rehabilitationsklinik, Pflegeeinrichtungen und weitere Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft an einem Standort vereinen. Das Projekt wird von der Stadt Bad Säckingen, den umliegenden Landkreisen und dem Land Baden-Württemberg unterstützt und finanziell gefördert. Der Gesundheitscampus könnte auch als Blaupause für die medizinische Versorgung in anderen Regionen dienen.

Alexander Guhl, Bürgermeister von Bad Säckingen, DGQ-Präsident Udo Hansen und Peter Mast, Geschäftsführer der Gesundheitscampus Bad Säckingen GmbH, bei der Unterzeichnung der Vereinbarung (v.l.n.r).

Neben Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit sowie Familienfreundlichkeit gehört auch eine hohe Qualität sowohl der pflegerischen als auch der medizinischen Dienstleistungen zu den tragenden Säulen des Konzepts. Aus diesem Grund lag eine Kooperation zwischen dem Gesundheitscampus und der DGQ nahe. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Peter Mast, Geschäftsführer der Gesundheitscampus Bad Säckingen GmbH, und DGQ-Präsident Udo Hansen am 5. April 2019. Die Kooperation sieht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zur Förderung und Umsetzung des Projektes Gesundheitscampus Bad Säckingen vor. Die DGQ unterstützt und berät den Gesundheitscampus bereits während der Bauphase beim Aufbau hoher Qualitätsstandard der pflegerischen und medizinischen Dienstleistungen sowie der Errichtung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems. Zudem ist der Gesundheitscampus jetzt auch Firmenmitglied der DGQ.

Anlässlich der Unterzeichnung betonte Udo Hansen den Modellcharakter des Gesundheitscampus in Bad Säckingen für die medizinische Versorgung in anderen Regionen. Er freue sich darauf, dass die DGQ einen Überblick von außen geben und damit für ein einheitliches Qualitätsmanagement sorgen könne. Alexander Guhl, der Bürgermeister von Bad Säckingen, war ebenfalls anwesend und zeigte sich begeistert von der künftigen Zusammenarbeit.

Der Einsatz beim Aufbau von Qualitätsstandards beim Gesundheitscampus passt ebenfalls gut in die Ausrichtung der DGQ. Neben der stärkeren Besetzung der Themen „Digitalisierung“ und Sicherheit“ sieht die Strategie ein besonderes Engagement im Bereich „Gesundheit und Pflege“ vor.

Neuer „Pflege Tüv“ soll die Realität besser abbilden und Qualitätsunterschiede sichtbar machen

Im Herbst 2019 soll laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der neue „Pflege-Tüv“ kommen. Die Qualitätsprüfungen für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste sollen in Zukunft besser bei der geeigneten Auswahl eines Pflegeheims- oder dienstes helfen. Die Sichtweise pflegebedürftiger Menschen in den Einrichtungen rückt in den Mittelpunkt.

Helfen Noten bei der Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung?

Das „Schulnotensystem“ zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen gibt es seit 2009. Bisher wurde an den Qualitätsprüfungen kritisiert, dass das Benotungssystem die Realität nicht ausreichend abbilde, zu „fälschungsanfällig“ sei.  Denn die meisten Einrichtungen schnitten mit sehr guten Noten ab. Auch wurden bisher eher bürokratische Abläufe und Dokumentationen überprüft. Doch spiegelt das wirklich die Zufriedenheit und den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Menschen wider? Und helfen diese Noten bei der Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung?

Im Herbst soll daher ein überarbeitetes System kommen, das verschiedene Teilbereiche untersucht. Im neuen Pflegeratgeber des Bundesgesundheitsministeriums heißt es: „Maßstab für eine gute Pflegeeinrichtung muss eine hochwertige Pflege sein, die nach den neuesten pflegefachlichen Erkenntnissen geleistet wird.“

Prozessqualität rückt in den Hintergrund

Dementsprechend sollen bei Pflegeheimen vier Bereiche überprüft und bewertet werden: Die Pflege und medizinische Versorgung der Versicherten, der Umgang mit demenzkranken Patientinnen und Patienten, die Betreuung und Alltagsgestaltung sowie das Wohnen, die Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. Bei ambulanten Pflegediensten werden die pflegerischen Leistungen, die ärztlich verordneten Pflegeleistungen und die Dienstleistung und Organisation bewertet. Die Meinung und Zufriedenheit der Pflegebedürftigen soll in Form von „Kundenbefragungen“ dargestellt werden und in die Gesamtbewertung mit einfließen. Schon hier fällt auf: Prozessqualität rückt in den Hintergrund. Die gemessene Qualität soll die Zufriedenheit der betroffenen Personen abbilden. Um diese neue Herangehensweise an die Qualitätsprüfungen zu gewährleisten, bedarf es einer neuen Messung und Darstellung von Qualität. Dafür wurde der Pflege-Qualitätsausschuss eingerichtet.

Wie läuft das Ganze ab?

Die qualitätsrelevanten Informationen, die die Einrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, sollen erweitert und genauer werden. Einrichtungen sollen regelmäßig Versorgungsergebnisse selbst liefern –  z. B. wie oft Bewohnerinnen und Bewohner stürzen und wie sich ihre Mobilität entwickelt.
Hinzu kommt dann eine Stichprobe durch externe Prüfungen des Medizinischen Dienstes, die diese selbst gelieferten Versorgungsinformationen unter die Lupe nehmen. Das Benotungssystem soll künftig wegfallen und durch ein Punktesystem ersetzt werden, das den Grad des Qualitätsdefizits umfasst (z. B. „geringe Qualitätsdefizite“ bis „erhebliche Qualitätsdefizite“ usw.).

Qualitätsunterschiede sollen sichtbar werden

Die Umstrukturierung der Qualitätsprüfungen soll aussagekräftige Bewertungen hervorbringen. Dadurch hätten Pflegebedürftige für eine solch wichtige Lebensentscheidung, wie die Auswahl einer Pflegeeinrichtung, transparentere Aussagen als bisher. Außerdem besteht die Hoffnung, dass Qualitätsunterschiede sichtbar werden.

Verhältnismäßig wenig wird über die Sanktionsmöglichkeiten im Falle von Qualitätsmängeln diskutiert. So soll ein Mängelbescheid mit Fristsetzung dafür sorgen, Mängel zu beseitigen. Bestehen diese weiterhin, können Pflegevergütungen gekürzt oder den betroffenen Pflegeheimen sogar gekündigt werden. Eine Kündigung muss jedoch die Landesverbände der Pflegekassen und die zuständige Sozialhilfeträger überzeugen. Unklar ist, ob Sanktionen wie gekürzte Gelder oder die Schließung von Einrichtungen in der aktuellen Pflegenotstandssituation realistisch sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DGQ-Studie: Deutsche besorgt über Qualitätsstandards in der Pflege

Drei Viertel der Befragten haben allerdings positive Erfahrungen mit Pflegeeinrichtungen gemacht

Mehr als die Hälfte der Deutschen (58 Prozent) zeigt sich besorgt über die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) unter rund 1.000 Verbrauchern. Der Pflege-TÜV, der derzeit vor einer Generalüberholung steht, hat demnach ein Image-Problem: Nur jeder Vierte (25 Prozent) vertraut den Ergebnissen einer gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfung uneingeschränkt. Dabei wird in der Branche generell gute Arbeit geleistet: 75 Prozent der Befragten haben positive Erfahrungen mit Pflegeeinrichtungen gemacht.

Mangelnde Transparenz: Deutsche vertrauen Eigenbewertung mehr als staatlicher Prüfung

Zwar wissen 60 Prozent der Befragten, dass sich Pflegeeinrichtungen einer regelmäßigen, staatlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfung unterziehen müssen, allerdings sind nur jedem Vierten die Prüfkriterien des Pflege-TÜVs bekannt (26 Prozent). Generell bezweifeln 41 Prozent, dass die Aspekte, auf die es bei qualitativ hochwertiger Pflege ankommt, überhaupt messbar sind – wie etwa der respektvolle Umgang mit Pflegebedürftigen. Notenbasierte Bewertungen und Qualitätssiegel halten sie daher für nicht aussagekräftig. 80 Prozent der Deutschen geben entsprechend an, eine Pflegeeinrichtung oder einen Pflegedienst immer einer gründlichen persönlichen Überprüfung unterziehen zu wollen. Dem eigenen Eindruck oder einer Empfehlung durch gute Freunde oder Bekannte würden sie mehr Gewicht verleihen als einer staatlich verordneten Prüfung.

Orientierungshilfe gefragt

Auch wenn einem Großteil der Befragten die persönliche Prüfung einer Pflegeeinrichtung sehr wichtig ist: Zwei Drittel wüssten nicht oder nur zum Teil, wie sie deren Qualität verlässlich selbst beurteilen sollten. „Die Studie zeigt, dass es vielen Verbrauchern an Orientierung und Vertrauen in die Qualität der Pflege fehlt. Die anstehende Generalüberholung des Pflege-TÜVs ist eine wichtige Chance für die Politik, Verbände und Pflegeeinrichtungen, ein effektives und transparentes Prüfsystem zu erarbeiten, auf das Verbraucher in Zukunft vertrauensvoll setzen können“, sagt Udo Hansen, Präsident der DGQ. „Die Herausforderung dabei ist die Definition sinnvoller Prüfkriterien. Diese müssen Qualität tatsächlich messbar machen – und zwar glaubhaft. Mechanismen eines guten und zielführenden Qualitätsmanagements zu berücksichtigen, würde den Pflege-TÜV dabei klar voranbringen, denn ein gutes Qualitätsmanagement lebt keineswegs von Dokumentation allein. Vielmehr leitet es zu einer aktiven Selbstauseinandersetzung mit der eigenen Einrichtung und entsprechender Weiterentwicklung an.“ Dass Verbraucher externe Orientierungshilfen generell annehmen, zeigt ein weiteres Ergebnis der Studie: Jeder zweite Befragte würde keine Einrichtung in Betracht ziehen, die kein Qualitätsmanagement betreibt (55 Prozent).

Über die Studie

Für die repräsentative Studie hat die Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ) gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Innofact AG 1.032 Personen zwischen 18 und 69 Jahren befragt. Die Stichprobe entspricht nach Alter, Geschlecht und Region der repräsentativen Verteilung der deutschen Bevölkerung. Die unabhängige Online-Erhebung fand im April 2015 statt.

Über die DGQ

Die Deutsche Gesellschaft für Qualität prägt und moderiert die praxisnahe Plattform engagierter Fachleute aus allen Unternehmensebenen und Leistungsbereichen zum Thema Qualität. Der Verein mit knapp 6.500 Mitgliedern und 63 Regionalkreisen bundesweit gestaltet Netzwerke und vergibt Zertifikate für nachgewiesene Kompetenz in Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagement. Die DGQ Weiterbildung GmbH qualifiziert jährlich mehrere Tausend Teilnehmer zu Beauftragten, Managern und Auditoren im Qualitäts- und Umweltmanagement sowie in der Arbeitssicherheit. Die DGQ-Forschung erarbeitet in Gemeinschaftsprojekten mit KMU neue Anwendungen für das Qualitätsmanagement.

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