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Wie kann den Herausforderungen der Pflege begegnet werden?

Dieser Frage soll beim DGQ-Brennpunkt am 3. Dezember aus unterschiedlichen Perspektiven nachgegangen werden. Mit dabei ist unter anderem Prof. Dr. Klaus Wingenfeld, der das System der Qualitätsmessung und -darstellung in der Langzeitpflege, das als „Pflege-TÜV“ in die Kritik geraten war, grundlegend überarbeitet hat. Das abgewandelte Verfahren gilt für Pflegeheime seit 1. Oktober 2019, im kommenden Jahr soll auch die ambulante Pflege einbezogen werden.

Über diese hoch aktuelle Entwicklung hinaus ist die Pflege insgesamt zu einem öffentlichen Dauerthema geworden: Die Zunahme an älteren Menschen mit steigendem Pflegebedarf, die begrenzte Verfügbarkeit von Fachkräften, die Finanzierung der Pflege bis hin zu ethischen Fragen, die durch Digitalisierung und Technisierung hervorgerufen werden – all dies sind Themen, die dauerhaft diskutiert werden und für die es Lösungen zu finden gilt.

Bei allen Veränderungen, Sachzwängen und drängenden Zukunftsfragen darf die Kundenperspektive nicht fehlen. Am Kundenbedarf lässt sich die Qualität der Dienstleistung festmachen. In der Veranstaltung finden daher die Fragen der Pflegekunden und ihrer Angehörigen Berücksichtigung. Außerdem setzt die DGQ neue Impulse für eine Aufwertung der Qualitätssicherung, insbesondere in der Langzeitpflege, vor.

Die Veranstaltung wird mit Beiträgen zu den Fokusthemen beginnen. Anschließend sollen Schwerpunktbereiche in Workshops diskutiert werden. Die Ergebnisse werden an den Fachausschuss Pflege übergeben, der im Frühjahr 2020 gegründet werden und dann regelmäßig den Vorstand der DGQ beraten soll.

Umbruch und Widersprüche

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der über ein halbes Jahrzehnt schrittweise mit vier Gesetzen eingeführt wurde, sollte unter anderem die rechtliche und finanzielle Ungleichbehandlung körperlicher und psychischer Defizite aufgehoben werden. Tatsächlich hat die Erweiterung des Leistungsbereichs vor allem in der Langzeitpflege zu einer starken Zunahme der Berechtigten für Leistungen aus der Pflegeversicherung geführt. Jetzt erhalten mehr demenziell erkrankte Menschen Leistungen durch die Pflegekassen.

Außerdem sollte mit den Gesetzen der Blickwinkel auf Pflegebedürftigkeit verändert werden, indem der Begriff der Kompetenz bei der Bemessung der Pflegebedürftigkeit dem des Mangels vorgezogen wurde. Doch die Erwartungen wurden enttäuscht. Es ist bei einer Umbenennung geblieben und der System-Umbruch fiel aus. Denn der Leistungsanspruch erhöht sich nach wie vor mit zunehmender Pflegeabhängigkeit. Anreize für die Förderung von Kompetenzen und einer Senkung des Pflegebedarfs fehlen.

Kundenanforderung

Pflege muss im Interesse der Kunden vor allem Folgendes erfüllen: die Sicherung und die Förderung der Lebensqualität. Um dies zu erreichen, müssten die Kunden in die Gestaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung einbezogen werden. Tatsächlich geschieht das aber nur sehr unzureichend: beispielsweise fehlt den Vertretern der Patienten im „Gemeinsamen Bundesausschuss“, der unter anderem über die „zweckmäßige gesundheitliche Versorgung“ entscheidet, ein Stimmrecht. Dies ist ein Beispiel für den Stellenwert, den Kunden in den Regelungen, die den Gesetzen nachgelagert sind, gegenwärtig in Deutschland genießen. Es scheint aber auch ein Indikator des Qualitätsverständnisses zu sein, das wenig kundenbezogen ist.

Pflege- und Lebensqualität können durch die Verringerung von Defiziten in den aktuellen Regelungen bei den Kunden erreicht werden. In der Langzeitpflege zeigt sich, wie oben dargestellt, jedoch, dass Pflegeabhängigkeit durch das bestehende Leistungsmodell in der Pflegeversicherung unterstützt wird. Eine aktivierende, auf die Steigerung und den Erhalt von Kompetenzen und Ressourcen ausgerichtete Pflege wird zwar vom Gesetzgeber gefordert, jedoch im Leistungsrecht nicht gefördert. Aktivierende Pflege ist zwar ein Inhalt der Pflegeausbildung, unterliegt aber im pflegerischen Alltag, insbesondere in der Langzeitpflege, nach wie vor dem „Goodwill“ der Pflegekräfte und wird nicht vergütet.

Wie mögliche Lösungen aus der Kundenperspektive in der Praxis aussehen können, wird unter anderem im Rahmen eines Workshops beim DGQ-Brennpunkt am 3. Dezember erarbeitet.
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