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27. April 2017

Frühzeitige Antragstellung beim BAFA: Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen

Durch die Besondere Ausgleichsregelung können stromkosten-intensive Unternehmen bzw. Schienenbahnunternehmen mit bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt bei Antragstellung bis zum 15. Mai 2017 eine Vollständigkeitsprüfung und Rückmeldung vor. Da in diesem Jahr umfangreiche Nachweisdokumente erforderlich sind, können Unternehmen bis zum Fristende der Antragstellung am 30. Juni 2017 fristrelevante Unterlagen nachreichen. Weitere Informationen zum Antragverfahren