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25. August 2016

Datenschutz im Unternehmen: Wichtiges Qualitätsmerkmal

Beschäftigt ein Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter mit personenbezogener Datenverarbeitung, muss es einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dessen erforderliche Fachkunde muss dabei gewährleistet sein. Die DGQ Weiterbildung vermittelt die dazu erforderlichen Fachkenntnisse.

Beim Datenschutz geht es um personenbezogene Daten und deren Schutz vor Missbrauch während deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Jeder Mensch soll nach dem Grundgesetz selbst darüber entscheiden, wie mit seinen persönlichen Daten umgegangen wird. Auch für Unternehmen ist Datenschutz längst ein Thema. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vor, wenn mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zum Beauftragten für den Datenschutz darf laut § 4f Absatz 2 BDSG „nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt“. Die Deutsche Gesellschaft für Qualität vermittelt über die DGQ Weiterbildung in vier Tagen das nötige Grundlagenwissen für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. Diese Tätigkeit ist für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von großer Bedeutung. Andreas Heinz, Produktmanager der DGQ Weiterbildung, erklärt: „Sowohl Unternehmen als auch Kunden nehmen Datenschutz heute als wichtiges Qualitätsmerkmal wahr“. Vor diesem Hintergrund bietet die DGQ ab März 2017 ein Training an, um künftigen Datenschutzbeauftragten die gesetzlich geforderte Fachkunde zu vermitteln. Diese Tätigkeit ist für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von großer Bedeutung, zumal die EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 2018 in Kraft treten wird und hier die Pflichten und Haftungsrisiken für Unternehmen und Behörden erheblich ausgeweitet werden.

Qualifizierung zum DGQ-Datenschutzbeauftragten

Der professionelle Datenschutz in Unternehmen, Behörden und kommunalen Einrichtungen wird vom Know-how und dem Verantwortungsbewusstsein des DSB getragen. Denn er übernimmt einen anspruchsvollen Aufgabenbereich, der sich ständig verändert und auf dessen Anforderungen umgehend reagiert werden muss. „Neben rechtlichen Grundlagen zu Datenschutz, Aufbau- und Ablauforganisation vermittelt das DGQ Fachkunde-Seminar auch technisch organisatorische Maßnahmen eines professionellen Datenschutzes“, verdeutlicht Heinz. Den Nutzen des Seminars sieht der DGQ-Produktmanager neben dem Nachweis der gesetzlich geforderten Fachkunde vor allem im Vermeiden möglicher Bußgeldzahlungen. Zudem steige das Vertrauen bei Kunden und Partnern, wenn diese wissen, dass ihre Daten professionell vor unbefugtem Zugriff geschützt seien.

Mit dem Training richtet sich die DGQ an Datenschutzbeauftragte sowie an Personen, die zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Produktmanager Heinz verspricht: „Das viertägige Training wird sich nicht nur mit den deutschen Regelungen beschäftigen, sondern zudem die Grundlagen des europäischen Datenschutzrechts – hier EU-Datenschutz Grundverordnung – thematisieren“.

Datenschutz-Update für alle DSB

Für Datenschutzbeauftragte, aber auch DSB-Unterstützungspersonal sowie Datenschutzreferenten, Datenschutzkoordinatoren oder Datenschutzassistenten bietet die DGQ zusätzlich das Tagesseminar „Datenschutz-Update“ an. Externe Datenschutzbeauftragte, die sich auf den aktuellen Stand bringen wollen, sind gleichermaßen angesprochen. Sie alle sind dazu verpflichtet, sich über aktuelle Neuerungen im nationalen und internationalen Datenschutz auf dem neuesten Kenntnisstand zu halten. „Das ist für eine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter unabdingbar“, sagt Heinz. Neben dem Erhalt der gesetzlich geforderten Fachkunde beurteilt der DGQ-Produktmanager den Nutzen dieses Updates pragmatisch: „Die Teilnehmer sichern ihre Geschäftsgrundlage und vermeiden Ärger mit Behörden sowie Zahlungen von hohen Bußgeldern“.

Interessenten erhalten weitere Informationen bei DGQ-Projektmanager Andreas Heinz, T. 069-95424257,  E-Mail: hei@dgq.de.