KPMG-Studie zur Wirtschaftskriminalität: Betroffen sind vor allem die anderen
Mehr als drei Viertel (78 Prozent) der Unternehmen in Deutschland schätzen das grundsätzliche Risiko von Wirtschaftskriminalität als hoch oder sehr hoch ein. Dass das eigene Unternehmen betroffen sein könnte, befürchten hingegen nur 30 Prozent der Befragten.
Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, an der 1000 Unternehmen in Deutschland teilgenommen haben.
Erklären lässt sich diese widersprüchliche Risikobewertung durch die Einschätzung des eigenen Schutzniveaus: Bei den kleineren Unternehmen gaben 85 Prozent der Befragten, bei den großen Unternehmen sogar 92 Prozent an, sich gut oder sogar sehr gut geschützt zu fühlen
Ein hohes Schutzniveau hat auch durchaus einen Effekt: Unternehmen, die sich selbst keine ausreichenden Schutzvorkehrungen attestierten, gaben doppelt so häufig an, von Wirtschaftskriminalität betroffen gewesen zu sein wie die Unternehmen mit sehr guten Vorkehrungen (34 Prozent zu 17 Prozent).
Als bevorzugte Präventivmaßnahmen werden Verhaltensgrundsätze und Leitbilder im Unternehmen genannt. Acht von zehn Unternehmen nennen dies als bevorzugtes Mittel. Mehr als jedes zweite Unternehmen vertraut auf externe Unterstützung bei der Aufklärung oder Untersuchung wirtschaftskrimineller Handlungen.
Auch beim Thema Compliance setzen immer mehr Unternehmen auf digitale Werkzeuge. Vor allem beim Compliance-Reporting und Due Diligence-Prüfungen Dritter werden digitale Tools eingesetzt. Als Gründe nennen die Unternehmen vor allem Effizienzsteigerung (79 Prozent) sowie bessere Prävention (71 Prozent). Als größte Herausforderung bei der Digitalisierung von Compliance wird in erster Linie der Mangel an Ressourcen gesehen.
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Neu: E-Learning zum Thema Datenschutz
Für annähernd alle Organisationen, die in der europäischen Union tätig sind, war der 25. Mai 2018 ein wichtiges Datum: An diesem Tag trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Seitdem unterliegen Organisationen strengen Regeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Umstellung hat zu einiger Hektik geführt. Diese hat sich zwar mittlerweile gelegt – aber auch nach über eineinhalb Jahren ist die Relevanz des Themas geblieben. Niemand kommt seitdem am Thema Datenschutz vorbei. (mehr …)
Wie Compliance sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenwirken kann
Eine repräsentative Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigte auf, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach wie vor stark verbreitet ist. Jede elfte erwerbstätige Person (neun Prozent der Befragten) hat laut der kürzlich veröffentlichten Studie in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Frauen waren hiervon mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer.
Mehr als die Hälfte der Belästigungen ging von Personen aus dem Kunden-, Patienten- oder Klientenkreis aus. Bei 43 Prozent der belästigenden Personen handelte es sich um Teammitglieder; bei 19 Prozent waren es Vorgesetzte oder betrieblich höhergestellte Personen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gegen Frauen wird öfters in ungleichen Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen verübt sowie in frauentypischen Sozial-, Gesundheits-, Erziehungs- und Dienstleistungsberufen.
Was können Unternehmen tun?
Die Autorinnen der Studie betonen die Schlüsselrolle von Vorgesetzten und Führungskräften für die wirkungsvolle Prävention von und Intervention bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Neben einer klaren Position gegen Belästigung sind regelmäßige Informationen, Schulungen und verbindliche Richtlinien wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen. Auch Ansprechpersonen, die neutral und anonym beraten, sind ein wichtiges Instrument. Elementar sind zudem eine Unternehmenskultur sowie ein daraus resultierendes Betriebsklima, die einen respektvollen, nicht-sexistischen und diskriminierungsfreien Umgang fördern.
Vermeidung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Eine Aufgabe des Compliance Beauftragten
Welche Rolle hierbei der Compliance-Officer spielt, können Sie im DGQ-Blog-Post zum Thema Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nachlesen. In diesem Beitrag wird erläutert, was unter sexueller Belästigung verstanden wird und welche Folgen für Betroffene und Unternehmen entstehen können. Außerdem zeigt der Artikel auf, welche einfachen und umfassenden Präventionsmaßnahmen der Compliance-Officer umsetzen sollte und wie die Pflichten aussehen, die Unternehmen im Fall sexueller Belästigung haben. Die richtige Ansprechperson zur Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen (z.B. die Implementierung einer Beschwerdestelle und die Sensibilisierung aller Mitarbeiter) ist der Compliance-Beauftragte. Ein verantwortungsvoller Beruf mit umfassenden Aufgaben.
Gegenüberstellung von EU-DSGVO zur ISO High Level Structure
Die Integration der EU-Datenschutz-Grundverordnung in ISO-Managementsysteme schafft Synergien und schont Ressourcen. In welchen Punkten sich die EU-DSGVO und die ISO High Level Structure überschneiden haben in einer übersichtlichen Tabelle für Sie zusammengestellt. In dem Vergleich sind die Artikel der EU-DSGVO und die Kapitel der High Level Structure gegenübergestellt und kommentiert, sodass sich Interessierte leicht zurechtfinden.
Die Gegenüberstellung ist auf der DGQ-Themenseite Datenschutz und Compliance als Download verfügbar. Gegenüberstellung herunterladen
Datenschutzmanagement – Zertifizierungen und ISO High Level Structure

Zertifizierungen gemäß DS-GVO
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nimmt seit 1. Januar 2019 Anträge für die Akkreditierung gemäß Art. 43 Abs. 3 DS-GVO i.V.m. DIN EN ISO/IEC 17065 an. Der Akkreditierungsprozess läuft in 6 Phasen, die Befugnis zur Ausgabe entsprechender Zertifikate erfolgt bei erfolgreicher Prüfung in Phase 5 (Phase 6 ist die Überwachung der akkreditierten Zertifizierungsstellen).
Diese Akkreditierungen beziehen sich gemäß dem Anwendungsbereich der ISO/IEC 17065 auf Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Nicht jedoch auf Datenschutzmanagementsysteme, wie man aufgrund der Anforderungen des Kapitels IV der DS-GVO erwarten könnte. (mehr …)
Korruption in die Schranken weisen – Compliance Management in der Praxis
Preisabsprachen innerhalb des so genannten Wurstkartells geben ein aktuelles Negativbeispiel für Korruption und wettbewerbswidriges Verhalten ab. Im Grunde aber ist jedes Unternehmen zunehmend Risiken ausgesetzt, die sich aus Regelverstößen ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner ergeben. In der Folge stellen Strafzahlungen, Vergabesperren, Kosten für die Aufarbeitung und Reputationsverlust bei Kunden, Geschäftspartnern und Kapitalgebern erhebliche Risiken bis hin zur Existenzbedrohung dar. Um dergleichen zu verhindern und eine umfassende Befolgung von Regeln (Compliance) sicherzustellen, ist ein Compliance Managementsystem notwendig. Wie ein solches aufgebaut und betrieben wird, vermittelt das DGQ-Training „Compliance Management in der Praxis“ vom 9. bis 13. Dezember in Frankfurt am Main. Um das Thema gegenüber Interessenten, für die nur Teilaspekte relevant sind, attraktiver zu gestalten, bietet die DGQ zudem zwei kürzere Teilmodule aus dem Fünf-Tage Seminar an. Ein zweitägiges Seminar behandelt die Überblicksthemen sowie die rechtlichen Grundlagen und ein zweites dreitägiges Modul beschäftigt sich mit der konkreten Umsetzung in die Praxis.
Ausgehend von einem Überblick über Compliance-Risiken in der Wirtschaft, behandeln die Trainings das Entwickeln und Umsetzen wirksamer Schutzmaßnahmen gegen Compliance-Verstöße. „Anhand echter Fälle, interaktiver Planspiele und Anleitungen zum Aufbau eines Compliance Managementsystems bereitet es die Teilnehmer darauf vor, wie sie ihr Unternehmen ohne überbordende Bürokratie und mit der gebotenen Geschäftsnähe vor Compliance-Risiken schützen können“, sagt Torsten Klanitz, Produktmanager der DGQ Weiterbildung GmbH. Von besonderer Bedeutung sei dabei das Einführen einer Compliance-Kultur auf Basis eines Risikomanagementsystems im Unternehmen. Den Umgang mit den dazu erforderlichen Werkzeugen vermitteln erfahrene Trainer,die unter anderem bei der Aufarbeitung der Compliance-Fälle bei Siemens und Ferrostaal mitgewirkt haben. Sie haben die Seminare aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung von Compliance Managementsystemen und globaler Compliance-Verantwortung konzipiert.
Mit den Trainings wendet sich die DGQ vorrangig an Mitarbeiter des Risiko- und Qualitätsmanagements, aber auch an Mitarbeiter aus Steuer-, Finanz- und Buchhaltungsabteilungen, dem Controlling und der internen Revision. Assistenten der Geschäftsführung, Juristen, Mitarbeiter aus der Personalabteilung sowie Verantwortliche für Integrierte Managementsysteme gehören ebenso zur Zielgruppe.
Nach den Trainings sind die Teilnehmer in der Lage, maßgebliche Compliance-Risiken zu identifizieren und geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Sie können ein Compliance Managementsystem aufbauen und weiterentwickeln, mit dem sie Compliance-Verstöße aufklären und geeignete Abhilfemaßnahmen einleiten. In einer Prüfung zum „DGQ-Compliance Management Beauftragten“ können die Teilnehmer ihre grundlegenden Kenntnisse über Compliance Managementsysteme nachweisen. Das Zertifikat ist unbefristet gültig.
Weitere Informationen erhalten Interessenten bei der DGQ Weiterbildung von Produktmanager Torsten Klanitz: T 069-95424189, tk@dgq.de
