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5. Erhalte ich vom Rechteinhaber eine ausdrückliche Erlaubnis?

  1. Ich bekomme eine ausdrückliche Erlaubnis vom Rechteinhaber → ist erlaubt
  2. Ich bekomme keine Erlaubnis → Sie dürfen den Text nicht in das Fachkreis-Ergebnis übernehmen.

Erläuterung: Wenn weder eine Creative-Commons-Lizenz noch gesetzliche Ausnahmen eine Nutzung des Werkes oder seiner Teile erlauben, dann muss die Nutzung durch den Rechteinhaber, ausdrücklich erlaubt werden. Hierbei kann der je nach Nutzungsart bestimmte Bedingungen vorgeben oder Gegenleistungen verlangen. Sie müssen sich dann an den Rechteinhaber wenden, und eine Erlaubnis einholen. Gerne unterstützt das Community Management Sie dabei, diese Erlaubnis rechtlich korrekt einzuholen.

Wenn Sie einen Text nicht direkt übernehmen dürfen, bleibt Ihnen immer die Möglichkeit, den Text mit dem formlosen Hinweis “urheberrechtlich geschützt” mit Ihren Fachkreis-Kollegen zu teilen und gemeinsam einen neuen und eigenen Text mit ähnlichem Inhalt zu verfassen (siehe Frage 2)

4. Erlaubt mir das Gesetz, das Werk bzw. seine Teile trotzdem zu verwenden?

  1. Ich zitiere aus einem wissenschaftlichen Werk → ist erlaubt
  2. Ich zitiere einen kleinen Teil eines nicht wissenschaftlichen Werkes, weil das für meine eigene Argumentation notwendig ist → ist erlaubt
  3. Ich möchte mehr als das tun → nächster Schritt

Erläuterung: Auch wenn das Urheberrecht nicht erlaubt, dass Sie ein Werk oder seine Teile nutzen, können gesetzliche Ausnahmen die Nutzung erlauben. Dazu gehören z.B. das Zitatrecht im § 51 UrhG oder die Nutzung für den Unterrichtsgebrauch gem. § 46 UrhG.

Das Zitatrecht

Das Zitatrecht erlaubt es Ihnen, Texte ganz oder in Teilen zu übernehmen, wenn dies für Ihre Argumentation notwendig ist.
Rein wissenschaftliche Werke dürfen sie komplett übernehmen. Alle anderen Texte (Webseiten, Reportagen oder Zeitungsartikel) dürfen nicht als Ganzes zitiert werden. Bei diesen Texten dürfen Sie, einen kleinen Auszug des Textes zitieren, wenn

  1. dieser Teil im Vergleich zum gesamten zitierten Werk kurz ist, und
  2. dieser Teil dazu dient, den Inhalt des eigenen Werkes zu belegen oder zu erläutern.

Ihr Werk muss sich also auf eigenständige Art und Weise mit dem zitierten Inhalt auseinandersetzen und dafür dürfen Sie dann den Wortlaut dessen, womit sie sich auseinandersetzen, übernehmen. In jedem Fall müssen Sie dabei beachten:

  • Sie dürfen das Zitat nicht verändern. Kleine Auslassungen oder Ergänzungen müssen Sie sehr deutlich (meist mit eckigen Klammern) Kennzeichen.
  • Sie müssen die Quelle so angeben, dass der Leser das Zitat prüfen kann.

Nutzung für den Unterrichtsgebrauch

Die Nutzung für den Unterrichtsgebrauch gem. § 46 UrhG gilt nur für allgemeinbildende Schulen/Hochschulen und nicht z.B. Einrichtungen von Berufsverbänden, etc. Daher ist sie bei der DGQ nicht anwendbar. Wenn Sie aus dem Hochschulbereich kommen, werden Sie daher möglicherweise feststellen, dass Ausnahmen, die für Sie selbstverständlich sind, für die Arbeit in Fachkreisen nicht gelten.

3. Erlaubt eine Creative-Commons-Lizenz, dass ich das Werk bzw. seine Teile verwende?

In den meisten Fällen ist das für DGQ-Fachkreise nicht möglich (Antwort b).

  1. Ich erfülle bei der Nutzung die Lizenzbedingungen → ist erlaubt
  2. würde die Lizenzbedingungen nicht erfüllen → nächster Schritt

Erläuterung: Wenn ein Werk unter einer Creative-Commons-Lizenz steht, dürfen Sie es nutzen, wenn Sie die Lizenzbedingungen erfüllen. Z.B. erlaubt die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, keine Änderungen“ (CC-BY-ND) es nicht, einzelne Teile aus dem Werk zu übernehmen oder den Inhalt zu verändern. Die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC-BY-SA) erlaubt dagegen die Übernahme einzelner Abschnitte unter der Bedingung, dass das so entstehende Werk, unter der gleichen Lizenz steht.

Die DGQ-Fachkreis-Lizenz und die DGQ-Mitglieder-Lizenz stellen aber andere Bedingungen, um das Werk zu verwenden. In den meisten Fällen sind diese Lizenzen nicht kompatibel. Sprechen Sie bitte das Community Management (com@dgq.de) an, wenn Sie unbedingt Creative-Commons-lizensierte Werke verwenden möchten.

Ob und wenn ja unter welcher Creative-Commons-Lizenz ein Werk veröffentlicht ist, steht immer direkt im Dokument.

2. Ist das, was ich verwenden möchte, überhaupt urheberrechtlich geschützt?

  1. Ich möchte nur einzelne Worte oder nur die Idee übernehmen → ist erlaubt
  2. Ich möchte Teile der individuellen Formulierung verwenden → nächster Schritt

Erläuterung: Das Urheberrecht schützt nicht einzelne Ideen oder Fakten. Diese dürfen (außer im Fall von technischen Patenten) mit eigenen Worten immer übernommen werden. Auch einzelne Worte sind urheberrechtlich nicht geschützt.

Das Urheberrecht schützt jedoch die individuelle und persönliche Art der Formulierung eines Werkes. Bei individuell und persönlich durch einzelne oder mehrere Autoren ausgearbeiteten Werken, ist im Regelfall davon auszugehen, dass sie urheberrechtlich geschützt sind.

1. Habe ich den Text selber verfasst?

  1. Ich habe den Text selber geschrieben und möchte der DGQ und dem Fachkreis Nutzungsrechte einräumen → ist erlaubt
  2. Ich habe den Text nicht geschrieben → nächster Schritt

Erläuterung: Wenn Sie selber Urheber des Textes sind, können Sie sich entscheiden, den Text in den Fachkreis zu geben. Dabei werden Sie im Rahmen der Rechteeinräumung für Community-Beiträge Rechte an die DGQ übertragen. Wir haben darauf geachtet, Ihnen möglichst viele Rechte zu belassen. Details finden Sie in dem Link oben.