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30. August 2016

Dürfen auch Mitbewerber die Werke unter der DGQ-Jedermann-Lizenz nutzen?

Ja, auch die Mitbewerber dürfen die Werke nutzen, müssen jedoch die Lizenzbedingungen beachten. Das Lizenzmodul „Namensnennung“ (kurz „BY“) bedeutet, dass bei jeder Kopie des Werkes die DGQ (sowie die mitgenannten Autoren oder Fachkreise), nebst dem Hinweis auf die Lizenz inkl. Links zum Lizenztext bereitgestellt werden müssen.

D.h. der Mitbewerber darf nicht den Eindruck erwecken, das Werk sei von ihm. Es wäre z.B. nicht zulässig den o.g. Lizenzhinweis wegzulassen oder nur sehr klein zu platzieren und dagegen das eigene Logo sehr prägnant auf dem Werk anzubringen, so dass der Eindruck entsteht, es sei das eigene Werk.

Ganz im Gegenteil besteht der Sinn der DGQ-Jedermann-Lizenz darin, dass das Werk zwar kostenfrei verbreitet werden darf, aber zugleich „Werbung“ für die DGQ und die Autoren macht.