CSRD Omnibus: Wie Unternehmen mit neuen Fristen und Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung umgehen sollten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, welche die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in den Bereichen ESG (Environment, Social und Governance) regelt. Die CSRD stellt eine zentrale Säule der EU-Nachhaltigkeitsstrategie dar und soll zur Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Daten von Unternehmen beitragen.
Mit der sogenannten Omnibus-Richtlinie („Stop-the-Clock“) wurde der verpflichtende Anwendungsbeginn der ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) um zwei Jahre verschoben. Für viele Organisationen bedeutet dies zwar eine kurze Verschnaufpause – die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben jedoch größtenteils bestehen. Unternehmen sollten den Aufschub deshalb nutzen, um Prozesse, Datenqualität und Strategien frühzeitig auf die kommenden Berichtspflichten vorzubereiten.
Stop-the-Clock: Wann tritt Omnibus in Kraft?
Der ursprüngliche Anwendungsbeginn war für Unternehmen verschiedener Größen und Umsatzhöhen in drei sogenannten Wellen geplant. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden müssen gemäß dem Regierungsentwurf weiterhin ab dem Geschäftsjahr 2025 berichten (Stand 14.11.2025). Unternehmen der Welle 1 mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sowie alle Unternehmen der Welle 2 sind erst ab dem Geschäftsjahr 2027 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Ab dem Geschäftsjahr 2028 folgen schließlich die Unternehmen der Welle 3, kapitalmarktorientierte KMU sowie Drittstaatenunternehmen mit EU-Tochtergesellschaften oder Niederlassungen. Aktuell laufen noch Trilogverfahren, in denen auch eine Anhebung der Schwellenwerte diskutiert wird (Stand 14.11.2025).
Strategische Vorbereitung bleibt entscheidender Erfolgsfaktor
Unternehmen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, ihre ESG-Daten gemäß der CSRD zu erheben und sich für die erste Prüfung vorzubereiten, sollten die verlängerte Frist nicht als Anlass für Aufschub, sondern als Chance für strategische und zielgerichtete Vorbereitung nutzen. Unternehmen können die gewonnene Zeit bis zur ersten Prüfung des CSRD-Berichts gezielt verwenden, um interne Prozesse und Verfahren zu implementieren, relevante Datenstrukturen zu schaffen und notwendige Kompetenzen im Unternehmen aufzubauen. Auch die Einrichtung einer robusten Governance-Struktur im Bereich der Unternehmensführung kann nun mit größerer Sorgfalt erfolgen.
Wesentlichkeit und Datenqualität gezielt stärken
Im Zuge der Omnibus-Initiative sollen ebenfalls inhaltliche Änderungen an den ESRS vorgenommen werden. Diese befinden sich aktuell in Überarbeitung durch die EFRAG sowie die EU-Kommission. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte soll deutlich reduziert, sektorspezifische Standards gestrichen und die Anforderungen an die Datenerhebung in der Wertschöpfungskette begrenzt werden. Gleichzeitig bleibt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit erhalten, soll aber durch zusätzliche Leitlinien präzisiert werden, um die Anwendung in der Praxis zu erleichtern. Ziel ist es, die Berichterstattung klarer, schlanker und konsistenter mit anderen EU-Regulierungen zu gestalten, ohne die inhaltliche Aussagekraft zu verlieren.
Unternehmen sollten jetzt ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse, in enger Abstimmung mit internen und externen Stakeholdern schärfen, um die relevanten Themen, Risiken und Chancen klar zu priorisieren. ESG-Risiken aus den Bereichen Klima, Umwelt und Lieferkette sollten bereits jetzt in das bestehende Risikomanagement integriert werden. Die Bewertung anhand etablierter Methoden (zum Beispiel Szenarioanalysen) und die Einordnung in bestehende Risikokategorien (zum Beispiel strategische oder finanzielle Risiken) trägt dazu bei, eine wertschöpfende Verknüpfung zwischen dem Risikomanagement und der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD aufzubauen. ESG-Themen werden dadurch bereits jetzt zu einem integralen Bestandteil der Unternehmenssteuerung.
Parallel gilt es, verlässliche Daten- und IT-Prozesse für die Erhebung der geforderten Kennzahlen aufzubauen und durch Testläufe auf ihre Belastbarkeit zu prüfen. So entsteht eine belastbare Grundlage, die spätere Berichte konsistent, prüfbar und strategisch nutzbar macht. Unternehmen, die diese Prozesse frühzeitig aufbauen, schaffen nicht nur Transparenz, sondern stärken auch ihre ESG-Kompetenz und sind für die Berichterstattung gemäß der CSRD bestens vorbereitet.
Jetzt weiter in die Vorbereitung investieren
Die zeitliche Verschiebung der CSRD bietet zwar eine kurze Verschnaufpause für Unternehmen, ist aber kein Freifahrtschein, um jegliche Bemühungen erstmal einzustellen und abzuwarten. Unternehmen sollten den gewonnenen Zeitraum nutzen, um fundiert, strategisch und mit Weitblick auf die CSRD-Berichtspflicht hinzuarbeiten. Wer jetzt weiterhin in gute Vorbereitung investiert, wird später nicht nur regulatorisch konform sein, sondern auch im Marktumfeld punkten.
Über den Autor:
Yannic von Raesfeld ist Leiter des Nachhaltigkeitsmanagements der Werner & Mertz Gruppe. Dabei befasst er sich seit über 10 Jahren intensiv mit strategischer Nachhaltigkeit, sowie den Managementsystemen nach EMAS, ISO 14001 und ISO 50001. Er ist Beauftragter für das Umwelt-, Energie-, und Lieferkettenmanagement an mehreren Standorten sowie interner Auditor. Als zertifizierter ESG-Officer koordiniert er die Umsetzung regulatorischer Nachhaltigkeitsvorgaben. Darüber hinaus ist Yannic von Raesfeld als Dozent und Trainer im ESG-Bereich tätig.
