Regionalkreis Rhein-Nahe
Online Veranstaltung: Whistleblowing ohne Shitstorm?
Die EU-Richtlinie fordert die Einführung von Hinweisgebersystemen für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor, wenn diese mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Deutschland hat die EU-Richtlinie zum 02.07.2023 in nationales Recht übertragen, zunächst gilt sie für Organisationen ab 250 Mitarbeitern. Ab dem 17.12.2023 gilt sie auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.
Aber was bringt die Neuerung konkret für die Hinweisgeber im Unternehmen, was sind die Vorteile beim Unternehmen? Wie kann eine pragmatische Umsetzung erfolgen und welche Risiken (z. B. Bußgelder) trägt das Unternehmen bei Untätigkeit oder fehlerhafter Umsetzung? Braucht man eine Softwareplattform zur Meldung? Wie kann dieser Meldekanal anderweitig helfen, z. B. bei Informationssicherheitsvorfällen im Homeoffice oder für Beschwerden im Bereich der Lieferkettensorgfaltspflicht?