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Regionalkreis Online München & Augsburg

17 Februar 2022 |17:00 - 18:30

RK-Veranstaltungen Online

Sorgfaltspflichten – Lieferkette – Compliance. Fit für die neuen Paragraphen?

Eine Trainingsstunde für Mittelständler, Einzelunternehmen und Dienstleister mit der Rechtsanwältin und Management-Praktikerin Astrid Meyer-Krumenacker

Lieferkettengesetz – sind auch kleine Unternehmen betroffen?
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz -LkSG), kurz Lieferkettengesetz genannt, wurde am 11. Juni 2021 von dem Deutschen Bundestag verabschiedet. Es wird zum 01. Januar 2023 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz werden zum ersten Mal für Unternehmen aller Branchen konkrete Vorgaben für Compliance geschaffen.

Wer ist betroffen?
Ab dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben.
Die Lieferkette ist in 2 Absatz 5 LkSG definiert und beschränkt sich nicht nur auf Produkte, sondern umfasst auch Dienstleistungen. Gegenstand der Lieferkette sind alle Produkte und Dienstleistungen, von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den jeweiligen Endkunden. Das bedeutet, dass nicht nur produzierende Unternehmen betroffen sind, sondern auch Unternehmen die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, wie zum Beispiel Logistikunternehmen oder Unternehmen der Gebäudereinigung. Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant, so dass das Lieferkettengesetz auf alle Organisationen anzuwenden ist, die unternehmerisch tätig sind.

Warum sind auch kleinere Unternehmen schon jetzt in der Umsetzung?
Das Lieferkettengesetz verpflichtet die betroffenen Unternehmen, menschrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten an ihre direkten Lieferanten weiterzugeben und für die Umsetzung zu sorgen, völlig unabhängig davon wie viele Mitarbeitende diese Unternehmen haben. Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten fließt dann u.a. direkt in die Lieferantenbewertung ein. Die unmittelbaren Lieferanten werden entsprechend in den Lieferverträgen verpflichtet bzw. es werden nur noch solche Lieferanten beauftragt, die diese Pflichten einhalten.

Folglich besteht auch für kleinere Unternehmen Handlungsbedarf.

Für kleinere Unternehmen lauten jetzt die entscheidenden Fragen Wie viele Mitarbeitende hat mein Kunde? und Welche der Pflichten aus dem Lieferkettengesetz überträgt mein Kunde auf mich?.

Wie können Sie sich darauf vorbereiten und sich eine gute Lieferantenbewertung sichern? Das erfahren Sie in diesem Vortrag. Nutzen Sie die Gelegenheit sich rechtzeitig zu informieren und mit der Umsetzung zu beginnen!

 

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Deutsche Gesellschaft für Qualität
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