Der Flickenteppich im Sozialleistungs-Dschungel!
In Deutschland sind mehr als vier Millionen Menschen nach dem Gesetz pflegebedürftig. Der überwiegende Teil wird zuhause versorgt, häufig von Angehörigen. Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Doch woher wissen diese Menschen und Angehörige, welche Leistungen das sind? Wer bekommt überhaupt Unterstützung? Wo erhält man Auskünfte?
Die Beratung ist häufig die erste Station für Menschen, die in eine neue Lebensphase eintreten: Sie selbst und häufig auch die Angehörigen benötigen Hilfe, haben Fragen, stehen vor Herausforderungen.
Wer sich Informationen einholen will, stößt auf eine Vielzahl von Angeboten zur Beratung. Für Bezieher von Pflegegeld und in der ambulanten Pflege gibt es sogar eine Beratungspflicht. Doch die Vorgaben sind lückenhaft, werden nicht flächendeckend umgesetzt und sind nicht einheitlich standardisiert. Dabei fehlt es oft nicht an guter Absicht oder Willen. Aber tatsächlich verlassen Beratungssuchende so einen Termin häufig mit noch mehr Fragen.