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13. November 2019

REACH im Blick – Nanoformen, Brexit und neue Stoffbewertungen ab 2020

Unternehmen, die von nationalen und EU-Vorgaben der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe betroffen sind, müssen sich auf dem Laufenden halten. Die Europäische Umweltagentur ECHA bietet einen Helpdesk dazu an. Die DGQ stellt in dieser Meldung einige Aspekte übersichtlich zur Verfügung.

Derzeitige prüfenswerte Umweltaspekte sind:

Ab 1. Januar 2020 gelten neue Anforderungen zur Charakterisierung von Nanoformen registrierungspflichtiger Stoffe. Das wirkt sich auch auf die stoffliche Gefahreneinschätzung aus und auf Informationspflichten für nachgeschaltete Anwender. Bei bestehenden Registrierungen müssen entsprechend Dossiers aktualisiert werden.

Falls ein Brexit zum 31. Januar 2020 eintritt, müssen REACH-Verpflichtungen, die bisher von britischen Handelspartnern erfüllt wurden, nun vom EU-Partner erbracht werden. Des Weiteren können englische Unternehmen nicht mehr als “Alleinvertreter” für Hersteller aus Nicht-EU-Staaten fungieren, sodass dann der EU-Partner den jeweiligen Registrierungspflichten unterliegt.

Der ECHA-Plan wurde auf weitere 74 Stoffbewertungen von 2020 bis 2022 fortgeschrieben. Zwei Stoffe aus dem ersten Planentwurf CoRAP März 2019 wurden aus der Prüfliste entfernt. Von den 74 Stoffen sind viele Produkte, u.a. Kosmetik, Schmierstoffe und Farben, betroffen. Das bedeutet für viele Unternehmen das Risiko möglicher Beschränkungen und erforderlicher Substitution.

Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS eingeführt haben, sollten die REACH-Tätigkeiten als unterstützenden Prozess integriert haben und anlassbezogen Veränderungen und Risiken intern auditieren.