23. März 2017
Produkthaftung – Auswirkungen der Beweislastumkehr für Mitarbeiter
Die Produkthaftung in Deutschland ist gekennzeichnet von einer sogenannten „Beweislastumkehr“. Die Beweislastumkehr bewirkt, dass nicht etwa der Geschädigte eine mögliche Herstellerpflichtverletzung zu beweisen hat, auf die der Schaden beruhen könnte. Vielmehr sind Sie als Herstellerunternehmen in der Pflicht, sich zu entlasten.
Erfahren Sie jetzt, was das für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter genau bedeutet. DGQ-Produktmanager Marco Rasper hat in seinem neuesten Blogbeitrag die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Blogpost lesen