25. November 2013
Mit Energiemanagementsystem vom Spitzenausgleich profitieren
Im November 2012 hat der Bundestag die Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit war absehbar, dass Steuererleichterungen ab 2013 an die Einführung zertifizierter Energiemanagementsysteme oder an andere Nachweisformen gekoppelt sein würden. Mit Inkrafttreten der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im August 2013 ist nun geregelt, wie Unternehmen den Nachweis über den Betrieb solcher Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz erbringen können.
Der Kreis der Unternehmen, die vom Spitzenausgleich profitieren können, ist inzwischen deutlich größer geworden, da die SpaEfV verschiedene Ansätze zulässt. Diese sogenannten „alternativen Systeme“ sind nicht an ein vollumfängliches Energiemanagementsystem nach ISO 50001 gekoppelt, sondern ermöglichen die schrittweise Einführung für einzelne Anlagen oder Unternehmensbereiche. „Interessant dürfte diese Vorgehensweise insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sein“, sagt Claudia Nauta und verweist auf das Expertenforum Energiemanagement 2014 am 27. März in Berlin. Unter dem Thema „Spitzenausgleich – Effizienzsystemverordnung“ diskutieren dort Fachleute von DIN, DQS und DGQ, was beispielsweise eine schrittweise Einführung für einzelne Anlagen oder Unternehmensbereiche bedeutet und wie Unternehmen von Energieaudits und Energiemanagement profitieren können.
Viele Unternehmen haben bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt. Die Produktmanagerin der DGQ Weiterbildung schätzt die Anzahl der Zertifizierungen nach diesem Standard auf mittlerweile annähernd 3000 in Deutschland. Der gesetzliche Druck auf die Unternehmen sei dabei sicher eine Ursache. Nicht vergessen werden sollten aber auch die außersteuerlichen Vorteile, die ein Energiemanagementsystem durch den Anspruch kontinuierlicher Verbesserung mitbringt: „Unternehmen reduzieren beispielsweise ihre Energieverbräuche und -verluste und damit auch ihre Energiekosten. Infolgedessen leisten sie ebenso einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“.
Bei einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 – in Verstärkung zu den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 für Umweltmanagement – bestehen die Herausforderungen zum Beispiel in einer konkretisierten Betrachtung strategischer und operativer Ziele. Die Erhebung sinnvoller Daten zu den Energieströmen im Unternehmen und die Entwicklung geeigneter Energieleistungskennzahlen sind dafür eine wichtige Basis. „Unternehmen mit einem bestehenden Umweltmanagement haben es um einiges leichter, dieses System für den Fokus Energie zu nutzen.“
Für weitere Unternehmen steht bereits fest, dass sie ein Energiemanagementsystem einführen. Dazu vermittelt die fünftägige Ausbildung zum DGQ-Energiemanagementbeauftragten fundiertes Wissen über die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 und einen Überblick zu Strategie und potenziellen Verbesserungsmaßnahmen von Energieeffizienz. Weitere Information bei der DGQ gibt Produktmanagerin Claudia Nauta, Tel. 069 95424-209 oder nc@dgq.de.
Weitere Informationen zum Thema liefert die DQS GmbH (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen): Spitzenausgleich allgemein >>>
Aufstellung der Voraussetzungen für den Spitzenausgleich >>>