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28. März 2017

Interview: „Datenschutz und Qualitätsmanagement sind eng miteinander verbunden“

Das Thema Datenschutz gewinnt mehr und mehr an Bedeutung – vor allem, seit die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2016 in Kraft getreten ist. Die Redaktion sprach mit DGQ-Trainer Dirk Michael Mülot darüber, wie Unternehmen Synergien zwischen Qualitätsmanagement und Datenschutz schaffen können und welche Fähigkeiten ein Datenschutzbeauftragter haben sollte. Mülot ist selbst zertifizierter Datenschutzbeauftragter, -manager und -auditor und als freier Sachverständiger in den Bereichen Datenschutz, Datensicherheit und IT-Forensik tätig.

"Strukturiertes und selbstständiges Arbeiten mit hohem Durchsetzungsvermögen und sozialer Kompetenz sind weitere wesentliche Fähigkeiten, die ein Datenschutzbeauftragter besitzen sollte.“ Dirk-Michael Mülot

Dirk-Michael Mülot hält es für sehr sinnvoll, ein Datenschutzmanagementsystem in ein bestehendes QM-System zu integrieren.

DGQ-Redaktion: Warum ist Datenschutz aktuell so wichtig für Unternehmen?

Dirk-Michael Mülot: Datenschutz ist ein allgegenwärtiges Pflichtthema für Unternehmen und Behörden sowie für medizinische und soziale Facheinrichtungen. Dieses Jahr wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) veröffentlicht, was die Aktualität des Themas unterstreicht. Die Richtlinie wird in Mai 2018 in Kraft treten. Unternehmen und Organisationen haben somit zwei Jahre Zeit, ihre Prozesse den neuen Regelungen der Datenvereinbarung anzupassen. Eine knappe Frist. Der Aufbau eines prüffähigen Datenschutzmanagementsystems sowie die konsequente Durchführung einer Risiko-Folgeabschätzung verlangen aktives Handeln und kompetente Fachleute. Nur durch die frühzeitige Einführung entsprechender Maßnahmen und den Einsatz erfahrener Fachkräfte sind die Herausforderungen in der gegebenen Frist umsetzbar.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Dirk-Michael Mülot: Zum / zur Datenschutzbeauftragen kann jede Person ernannt werden, die über eine nachweisbare Fachqualifizierung verfügt sowie die notwendigen Charaktereigenschaften und einen hohen Grad an Zuverlässigkeit besitzt. Strukturiertes und selbstständiges Arbeiten mit hohem Durchsetzungsvermögen und sozialer Kompetenz sind weitere wesentliche Fähigkeiten. Selbstverständlich darf der / die Datenschutzbeauftragte keine Interessenskonflikte aufgrund anderer ausgeübter Ämter haben. Mitarbeiter die eine Leitungsfunktion in z.B. IT, Personal, Marketing oder Geschäftsführung haben, können nicht als Datenschutzbeauftragte tätig werden. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen oder ein vorgeschriebenes Anforderungsprofil.

Sind Qualitätsmanager als Datenschutzbeauftragte geeignet und wenn ja, warum?

Dirk-Michael Mülot: Qualitätsmanager eignen sich sehr gut als Datenschutzbeauftragte, da sie die Prozesse und Verfahren der jeweiligen Einrichtungen sehr genau kennen. Das erleichtert das Verständnis für komplexe Abläufe im Unternehmen und sorgt für einen schnelleren Durchblick. QMBs müssen aber auch über die notwendige datenschutzrelevante Fachkunde verfügen. So ergeben sich zwangsläufig Synergien zwischen Qualitätsmanagement und Datenschutz, die man im Unternehmen nutzen sollte, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen ausfindig zu machen und zu erfüllen.

Inwieweit sehen Sie eine Verbindung zwischen Datenschutz und Qualitätsmanagement?

Dirk-Michael Mülot: Datenschutz und Qualitätsmanagement sind eng miteinander verbunden. Aufbau, Einführung und Aufrechterhaltung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) sollte unbedingt in ein bestehendes QM-System integriert werden. Das erspart zum einen unnötigen Mehraufwand und sorgt zum anderen für mehr Sicherheit. Bestehende Prozesse, welche auch datenschutzrechtlich abgesichert sind, erhöhen das Vertrauen der Mitarbeiter, der Kunden sowie der Kooperationspartner und sind entscheidend für die Zusammenarbeit der einzelnen Parteien. Prozesse und Daten – insbesondere personenbezogene Daten – unterliegen einem hohen Qualitätsanspruch. Nicht zuletzt sind Qualitätsmanagement und Datenschutz beide oftmals Garanten für reibungslose Prozessabläufe und Entscheidungen.

Was erwartet mich als neu ernannter Beauftragter für Datenschutz?

Dirk-Michael Mülot: Sie erwartet ein hoch interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet. Durch Ihre Kompetenz sichern Sie die Nachhaltigkeit der geschäftlichen Aktivitäten. Als interner Berater zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz tragen Sie dazu bei, die Prozesse im Unternehmen aus wirtschaftlicher und unternehmerischer Sicht aber auch datenschutzrechtlich auf sichere Füße zu stellen. Durch Ihre Kompetenz mindern Sie Risiken, wie z.B. Bußgelder, Schadensersatz und Strafverfahren erheblich und schließen Sie im besten Fall gänzlich aus. Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird die Position von Datenschutzbeauftragten weiter gestärkt. Das ist umso wichtiger und richtig, da Datenschutz in nahezu alle Bereiche eines Unternehmens hineinstrahlt.

Training
Datenschutzbeauftragter
Fachkundeseminar nach BDSG und EU-Datenschutzgrundverordnung

Termin
6. bis 9. Juni 2017 in Frankfurt am Main

27. bis 30. November 2017 in Köln (Brühl)

Weitere Informationen zum Datenschutz-Training >>

Interessenten erhalten weitere Informationen bei:
Andreas Heinz
DGQ-Produktmanager
T 069 95424-257