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3. März 2014

Entwicklungen zum Spitzenausgleich von SpaEfV im Blick haben

Betriebe, die von Stromsteuererleichterungen profitieren möchten, müssen systematisches Vorgehen zur Verbesserung der Energieeffizienz nachweisen. Dies ist über verschiedene Stufenmodelle möglich. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) fordert voraussichtlich in diesem Jahr als Verschärfung auch eine Vor-Ort-Begehung und -Datenprüfung durch einen externen Gutachter. Dies hätte als Folge, dass Unternehmen sich frühzeitig um Termineinhaltung bemühen müssen. Richtung und Umfang solcher Vorgaben sollen über einen für das 2. Quartal 2014 geplanten Erlass geregelt werden.

Wie sich die gesetzlichen, politischen und normativen Ziele weiter entwickeln, erfahren Interessierte auf dem Expertenforum Energiemanagement am 27. März in Berlin.