Menü

11. November 2019

Möglicher Brexit am 31. Januar 2020 – mit internen Audits Lieferfähigkeit sicherstellen

Die Auswirkungen des Brexits sind zu einer umfassend diskutierten Fragestellung geworden. Die Bereiche, die betroffen sein werden, sind umfangreich und beinhalten u. a. den Warenverkehr und Transport, Finanzdienstleistungen und Versicherungen, Personal/Bildung sowie Verträge, Zertifizierungen und Steuern. Etliche Unternehmen, deren Standorte oder Wertschöpfungsketten vom Brexit betroffen sind, haben bereits begonnen, Ihre Qualitätsmanager und Auditoren dafür einzusetzen, zukünftige Lieferfähigkeiten zu überprüfen, um die Konsequenzen des Brexit einschätzen zu können. Für solche Audits steht nun von Seiten der Handelskammern eine umfassende Checkliste für Handlungsbedarfe zur Verfügung. Auch Umfragen und Selbstauskünfte im Rahmen interner Audits bringen Maßnahmen hervor, die selbst im Falle einer erneuten Verlängerung des Austritts aus der EU eine gute Vorbereitung darstellen.

Die Checkliste, die bei internen Audits für diesen Sachverhalt zurate gezogen werden kann,
kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zu der Entwicklung von internen Audits und Auditaufträgen von morgen liefert der DGQ-Blogbeitrag „ISO 19011:2018: Wie sieht Ihr interner Auditauftrag morgen aus?“.