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25. November 2014

Betriebliches Energiemanagement: Energiedienstleistungsgesetz lässt verstärkte Nachfrage nach Energieaudits nach DIN EN 16247 / ISO 50002 in 2015 erwarten

Das Bundeskabinett hat am 5. November 2014 einen Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) beschlossen. Laut des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) werden große Unternehmen (Nicht-KMU) bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet. Als Nachweis sollen Energieaudits nach DIN EN 16247 / ISO 50002 oder alternativ Energie- oder Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS dienen.

Auch die bisher von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderten Energieberatungen für den Mittelstand werden zukünftig an die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247 / ISO 50002 gekoppelt sein.

Bisher haben nur wenige Unternehmen Energieaudits nach DIN EN 16247 / ISO 50002 durchgeführt. Hierfür dürften vor allem zwei Gründe relevant sein: Zum einen entscheiden sich Unternehmen für das weniger aufwändige „Alternative System“ nach Anlage 2 der SpaEfV, um ihre steuerliche Entlastung zu erlangen. Zum anderen wählen Unternehmen, die ein dauerhaft wirksames Energiemanagementsystem implementieren möchten, die Norm DIN EN ISO 50001 als Regelungsgrundlage.

Mit dem jetzt beschlossenen Entwurf des Energiedienstleistungsgesetzes, das laut Bundesregierung im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll, ist zukünftig von einer deutlich stärkeren Nachfrage nach Energieaudits auszugehen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Durchführung von Energieaudits ist laut Energiedienstleistungsgesetz für alle Unternehmen verpflichtend, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind. Fabian Loos, DGQ-Trainer für Energiemanagementbeauftragte und Senior Consultant bei der Unternehmensberatung B.A.U.M. empfiehlt den Unternehmen, bereits jetzt aktiv zu werden: „Zu den betroffenen Unternehmen zählen nicht nur die „klassischen“ produzierenden Großunternehmen sondern auch private Krankenhäuser, Handelsunternehmen, Banken, Versicherungen sowie alle anderen nicht-produzierenden Unternehmen. Die zum vorgenannten Kreis zählenden Unternehmen sollten sich bereits jetzt über die notwendigen nächsten Schritte und Aufgaben informieren.“

Die DIN EN 16247 / ISO 50002

Die DIN EN 16247 / ISO 50002 legt die Anforderungen, Methoden und Ergebnisse von Energieaudits fest. Wesentliche Bestandteile sind dabei die Erfassung und Analyse energieverbrauchender Maschinen, Prozesse und Querschnittstechnologien (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Druckluft) sowie die Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen. Die Ergebnisse der Energieanalyse fasst der Energieauditor in einem Abschlussbericht zusammen.

Die Anforderungen an die Kompetenz der Energieauditoren bestehen aus einer Kombination aus Schulung, Fertigkeiten und Erfahrung und sind in der DIN EN 16247-5 festgelegt.

Die ISO 50002 (Energy Audits) wurde als internationales Äquivalent zur DIN EN 16247 im Jahr 2014 veröffentlicht und wird diese mittelfristig ablösen.

Geförderte Energieberatungen für den Mittelstand zukünftig ebenfalls an DIN EN 16247 / ISO 50002 gekoppelt

Auch das bisher von der KfW bekannte Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“, das zukünftig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten wird, sieht ab 1.1.2015 Energieaudits nach DIN EN 16247 vor. Hierzu Fabian Loos: „Durch die neuen Anforderungen profitieren die Unternehmen von einer deutlich detaillierteren Erfassung und Analyse der betrieblichen Energieströme so dass von der Aufdeckung weiterer Effizienzpotenziale auszugehen ist.“