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27. Juni 2019

DAkkS veröffentlicht Darstellung von Kalibrierergebnissen und Kalibrierscheinen

Die aktuelle Version von ISO/IEC 17025:2018 beinhaltet eine Aktualisierung der allgemeinen Anforderungen an Kalibrierscheine. Die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) hat jetzt die Regelungen zur Darstellung von Kalibrierergebnissen und Kalibrierscheinen veröffentlicht. Ab sofort ist das Dokument auf der DAkkS-Website verfügbar. In der Vergangenheit war es untersagt war auf DKD/DAkkS Kalibrierscheinen Konformitätsaussagen zu treffen. Dass ist jetzt zulässig. Zudem dürfen jetzt auch Kalibrierungen aufgenommen werden, welche sich außerhalb des Akkreditierungsumfanges befinden.

Zur Gültigkeit heißt es auf der Website der DAkkS: „Die bisherige Anleitung zum Erstellen eines Kalibrierscheines (DAkkS-DKD-5) sowie die Regelungen für die DAkkS-Kalibriermarke (DAkkS-DKD-MB-5) werden mit Ablauf der Übergangsfrist der Umstellung der Akkreditierungen auf die revidierte Fassung der DIN EN ISO/IEC 17025 zum 30. November 2020 zurückgezogen.“ 

Das Dokument empfiehlt auch das Layout für Musterkalibrierscheine. So heißt es: „Das Layout hat sich seit Einführung der Akkreditierung und der damit verbundenen inhaltlichen Anforderungen an Kalibrierscheine in Deutschland und Europa jedoch bewährt und verfügt über einen hohen Wiedererkennungswert. Das grundlegende Layout wurde daher beibehalten. Die „DAkkS-Kalibriermarke“ wurde unverändert aus DAkkS-DKD-MB-5 übernommen.“

Betroffen hiervon sind ausschließlich akkreditierte Labore. Informationen herunterladen