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5. Dezember 2018

„Neuer Automobilstandard – Fluch oder Segen“

Erfahrungsaustausch Automotive der DGQ-Geschäftsstelle Hamburg am 4.12.2018

„Neuer Automobilstandard – Fluch oder Segen“ war ein Artikel in QZ 4/2018 überschrieben, Auswertung einer Studie, basierend auf einer Masterarbeit „Ausgangssituation, Belastungen und Erfahrungen vom KMUs mit der Transition zu IATF 16949“. Dies war auch die Grundlage für einen Erfahrungsaustausch der betrieblichen automotiven Qualitätsverantwortlichen im Norden.

Etwas mehr als zwei Jahre ist es her, dass die IATF 16949 veröffentlicht wurde. Der Qualitätsmanagementsystem-Standard der Automobilindustrie legt zusammen mit zutreffenden kundenspezifischen Anforderungen der Automobilindustrie sowie den Anforderungen der ISO 9001:2015 und der ISO 9000:2015 die grundlegenden Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie fest.

Der neu aufgelegte Automobilstandard hat zum 14. September 2018 die ISO/TS 16949:2009 ersetzt. Betroffene Unternehmen mussten handeln, um sicherzustellen, dass ihre Prozesse noch innerhalb der Übergangsfrist auch die neuen Forderungen erfüllen. In vielen gerade kleineren Unternehmen ist der Transitionsprozess nicht abgeschlossen, sondern gerade erst angestoßen. Der neue Standard ist vor allem für kleine und mittlere Lieferanten eine Herausforderung.

Inwieweit diese Situation, von OEMs und großen Lieferanten einerseits, und kleinen Tier2-/ Tier3-Lieferanten andererseits unterschiedlich beurteilt wird, gab Gabriela Zimmermann (DGQ Fachkreise, Partnerin ipu fit for success, Unterschleißheim) den Teilnehmern in einem Impulsvortrag Anregungen zur Umsetzung der IATF 16949 sowie Empfehlungen zu Erstzertifizierung und Transition Audits an die Hand.

Einen irgendwie gearteten Segen vermochte keiner der Teilnehmer zu erkennen, vielmehr tauchten auch nach der Transition noch viele neue Fragen auf, etwa durch die hohe Frequenz an neuen ‚sanktionierten Interpretationen‘ (etwa zur ISO 9001-Zertifizierung in der Lieferantenentwicklung), die auch erst relativ spät in deutscher Übersetzung vorlägen oder bei den nachgeschobenen kundenspezifischen Forderungen. Etliche Neuerungen müssten sich in der Praxis im Sparring zwischen Lieferanten und Kunden klären, etwa wie die TPM-Forderungen bei Uraltanlagen etwa in einer Gießerei umzusetzen wären. Andere diskutierte Punkte waren die Maschinenfähigkeitsanalyse auch nach geplantem Stillstand (Betriebsferien), Datenanalysen im Prototypenstadium, embedded software, Produktsicherheitsbeauftragte, Notfallplantests.

Der Gesprächsbedarf ist sehr hoch, sehr stark wurde der Sehnsucht nach einer neutralen Plattform für den Austausch der Anliegen gerade der KMU aus der Lieferkette Ausdruck gegeben. Der Blog der DGQ lädt geradezu ein, persönliche Fach-Positionen zur Diskussion zu stellen.

Die DGQ wird 2019 weitere Termine organisieren, betriebliche Qualitätsverantwortliche mit Interesse wenden sich an ihre Geschäftsstelle.

Ihr Kontakt zur Geschäftsstelle:
Kai-Uwe Behrends
Leiter der DGQ Geschäftststelle in Hamburg
Fon: 040-85337860
kai-uwe.behrends@dgq.de