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Warum gibt es die DGQ-Community-Lizenzen?

Bei der fachlichen Arbeit in einer Community stellt sich für die Beitragenden immer die Frage, wem die Beiträge und die Ergebnisse gehören. Hinter vielen Communities steht ein Unternehmen, das Nutzungsrechte an allen Inhalten für sich beansprucht. Meist regeln dann die AGB, dass hier aller Input von Mitwirkenden automatisch dem Unternehmen gehört. Andere Organisationen regeln die urheberrechtlichen Fragen gar nicht. Das führt dann aber zu rechtlicher Unsicherheit sowohl für die Beitragenden als auch für die Nutzer der Ergebnisse. Darf ich diese Inhalte jetzt benutzen oder nicht?

Die DGQ hat mit den DGQ-Community Lizenzen ein Lizenzmodell, das für alle Beteiligten Rechtssicherheit schafft und dem Prinzip der Gemeinnützigkeit entspricht. Die Lizenzen treffen die größtmögliche Balance zwischen:

  • Dem Interesse der Autoren, Inhalte, die sie selber verfasst haben, auch weiter selber nutzen zu können – auch zu kommerziellen Zwecken.
  • Dem Interesse der Community, alle Inhalte, die von Mitgliedern eingebracht wurden, zu verwenden, zu überarbeiten und zu veröffentlichen – ohne im Einzelfall die Zustimmung aller Beteiligten einholen zu müssen.
  • Dem Satzungszweck der DGQ und dem Interesse der DGQ-Mitglieder, das Gedankengut des Qualitätsmanagements weiter zu entwickeln, indem sie Fachkreis-Ergebnisse frühzeitig nutzen, in ihre berufliche Praxis einbringen und an ihre Bedürfnisse anpassen können.
  • Dem Satzungszweck der DGQ und dem Interesse der Öffentlichkeit, das Gedankengut des Qualitätsmanagements weiter zu verbreiten, indem Fachkreis-Ergebnisse ohne Schwierigkeiten weitergegeben werden können – und zwar sowohl über die Vertriebswege klassischer Verlage als auch über neue Verbreitungswege des Internet.

Lässt sich die Beachtung der DGQ-Community-Lizenzen überhaupt realistisch kontrollieren?

Die Kontrolle der rechtmäßigen Nutzung der unter DGQ-Community-Lizenzen stehenden Werke ist genauso schwer, bzw. einfach, wie bei allen anderen urheberrechtlich geschützten Werken. Die Lizenzen bringen hier keine Besonderheiten mit sich.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die DGQ-Community-Lizenzen?

Es handelt sich dann um einen Urheberrechtsverstoß. Werden die Bedingungen der DGQ-Community-Lizenzen nicht erfüllt, dann entfällt die Lizenz als Nutzungsberechtigung.

Als Folge besteht ein Anspruch auf Beseitigung des Rechtsverstoßes und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der sich der Nutzer verpflichtet eine Vertragsstrafe zu zahlen (ca. 3.000 bis 5.000 Euro) wenn er das Werk in der Zukunft erneut ohne Beachtung der Lizenz nutzen sollte. Je nach Fall kommt auch ein Schadensersatzanspruch in Frage.

Ob diese Rechte im Wege einer Abmahnung, bzw. Klage geltend gemacht werden, obliegt dem Urheber, d.h. der DGQ. Möglich ist auch zuerst eine formlose Warnung auszusprechen oder ein internes Verfahren, z.B. Ombudspersonen oder eine Schlichtungsstelle einzurichten.

Dürfen auch Mitbewerber die Werke unter der DGQ-Jedermann-Lizenz nutzen?

Ja, auch die Mitbewerber dürfen die Werke nutzen, müssen jedoch die Lizenzbedingungen beachten. Das Lizenzmodul „Namensnennung“ (kurz „BY“) bedeutet, dass bei jeder Kopie des Werkes die DGQ (sowie die mitgenannten Autoren oder Fachkreise), nebst dem Hinweis auf die Lizenz inkl. Links zum Lizenztext bereitgestellt werden müssen.

D.h. der Mitbewerber darf nicht den Eindruck erwecken, das Werk sei von ihm. Es wäre z.B. nicht zulässig den o.g. Lizenzhinweis wegzulassen oder nur sehr klein zu platzieren und dagegen das eigene Logo sehr prägnant auf dem Werk anzubringen, so dass der Eindruck entsteht, es sei das eigene Werk.

Ganz im Gegenteil besteht der Sinn der DGQ-Jedermann-Lizenz darin, dass das Werk zwar kostenfrei verbreitet werden darf, aber zugleich „Werbung“ für die DGQ und die Autoren macht.

Ab wann liegt ein Verstoß gegen das Veränderungsverbot vor?

Keine Veränderung ist lediglich ein Formatwechsel, z.B. von Papier zur digitalen Datei oder einen unveränderten Text neu zu Layouten.
Dagegen liegt eine Veränderung vor, wenn der Text geändert wird. Das gilt auch, wenn einzelne Worte geändert werden, weil schon dadurch die Wirkung des Textes verändert werden kann (es gibt zwar Ausnahmen, wenn z.B. ein Buchstabe oder Rechtschreibfehler korrigiert wird, ohne auf den urheberrechtlich geschützten Text Einfluss zu nehmen, aber das sind Sonderfälle, die einzeln zu prüfen wären).

Warum wurde für die Veröffentlichung gegenüber jedermann eine Lizenz gewählt, die Veränderungen untersagt (CC-BY-ND)?

Das Modul „keine Bearbeitung“ (kurz „ND“) erlaubt nur die Nutzung des Werkes als Ganzes, aber nicht dessen Bearbeitung oder Nutzung einzelner Teile. Der Grund für die Einschränkung liegt im Schutz des Ansehens der DGQ und ihrer Mitglieder durch die Wahrung der Integrität des Werkes.

Ohne ein „ND“-Modul, könnte jemand z.B. einzelne Passagen in dem Werk verändern und es so weiterverbreiten. Zwar müsste im Rahmen der Lizenz auf die Bearbeitungen hingewiesen werden (z.B. „Quelle: DGQ, unter CC-BY-Lizenz, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de, bearbeitet, Abschnitt 2 wurde neu eingefügt“). Doch häufig werden die Hinweise auf die Bearbeitung, obwohl sie verpflichtend sind, vergessen oder nur mit dem Zusatz „Original wurde bearbeitet“ vorgenommen. Der durchschnittlich aufmerksame Leser würde sie daher häufig nicht wahrnehmen und denken, dass dieses Werk so im Original von der DGQ/Mitgliedern veröffentlicht wurde. Die nachträglichen Veränderungen würde also der DGQ/Mitgliedern zugerechnet werden, was sich je nach deren Qualität nachteilig auswirken könnte.

Warum erlauben die DGQ-Community-Lizenzen überhaupt die kommerzielle Nutzung von Community-Ergebnissen?

Es wäre zwar möglich, die Nutzung der Werke auf nicht-kommerzielle Fälle zu beschränken. Es gibt dafür auch ein Lizenzmodul für Creative Commons Lizenzen (kurz „NC“). Allerdings sind die Mitglieder der DGQ, wie auch die ganze QM-Branche im Regelfall kommerziell tätig. Denn die kommerzielle Nutzung umfasst auch die mittelbar wirtschaftliche Nutzung, z.B. zur Erkenntnisgewinnung im Betrieb oder im Rahmen von Workshops. Durch eine Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzung wäre es den Mitgliedern praktisch nicht möglich, die Community-Ergebnisse zu verwenden.

Darf aus den Werken unter DGQ-Community-Lizenzen zitiert werden?

Die DGQ-Community-Lizenzen haben keinen Einfluss auf das gesetzliche Zitatrecht gem. § 51 UrhG. Das bedeutet, dass die Lizenzen bei der Frage, ob Passagen aus einem Werk entsprechend dem Gesetz zitiert werden dürfen, keine Rolle spielen.

Das Zitatrecht erlaubt es kurze Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Werken zu nutzen, wenn dies als Beleg für eigene Gedanken und Ausführungen notwendig ist. D.h. das Zitat kommt nur in Frage, wenn die Wiedergabe der in einem Werk enthaltenen Fakten und Ideen (diese werden durch das Urheberrecht nicht geschützt) mit eigenen Worten nicht möglich ist. Es handelt sich also um Fälle, in denen es auf die Wiedergabe einer konkreten, prägnanten Formulierung ankommt, weil ansonsten ihr Sinn verfälscht wäre.

Ein Fall eines Zitates liegt z.B. vor, wenn jemand ein eigenes Werk verfasst und den Kernsatz eines anderen Werkes zitieren möchte, um damit die eigenen Aussagen zu stützen. Ebenso könnte das eigene Werk ein anderes Werk kritisieren und bestimmte Passagen zitieren, um sie anschließend als unrichtig darzustellen.

Des Weiteren muss beim Zitat immer die Quelle, d.h. der Autor und die Fundstelle angegeben werden.

Sind Werke unter DGQ-Community-Lizenzen urheberrechtlich geschützt?

Die DGQ-Community-Lizenzen basieren auf Creative Commons (kurz „CC“) -Lizenzen. Bei den CC-Lizenzen handelt es sich um so genannte Standard-Lizenzen. D.h. sie sollen die Verbreitung und Nutzung von Werken ermöglichen, ohne dass die Urheber und Nutzer eine individuelle Lizenz aushandeln müssen. Stattdessen werden durch die Urheber nach bestimmten Standards Bedingungen festgelegt, unter denen die Werke dann pauschal genutzt werden können.

Diese Lizenzen führen nicht dazu, dass das Urheberrecht an den Werken erlischt. Ganz im Gegenteil stellen die DGQ-Community-Lizenzen eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in einem bestimmten Rahmen dar (§ 31 UrhG „Einräumung von Nutzungsrechten“).

Warum werden die Community-Ergebnisse überhaupt urheberrechtlich geschützt?

Es wäre zwar möglich die Nutzung der Community-Ergebnisse pauschal jedermann in jeder Art und Weise zu erlauben (anders als im anglosächsischen Copyright kann auf das Urheberrecht nicht insgesamt verzichtet werden). Jedoch sollen manche Ergebnisse auch exklusiv, z.B. für Verlage, lizensiert werden. Dies wäre schwierig bis unmöglich, wenn sie schon vorher jedermann frei zur Nutzung überlassen wären.

Die DGQ-Community-Lizenzen sind daher ein praktikabler Mittelweg zwischen dem vollständigen urheberrechtlichen Schutz und einer kompletten Freigabe der Werke.