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31. Januar 2014

Qualitätsprüfung – quality inspection

Prüfung, inwieweit eine Einheit die Qualitätsforderung  erfüllt.

Anmerkung 1: Qualitätsprüfungen werden anhand von Prüfmerkmalen durchgeführt. Dabei muss festgelegt sein, auf welche Merkmale sich die Prüfung bezieht und welche Konkretisierungsstufe der Qualitätsforderung maßgeblich ist.

Anmerkung 2: Qualitätsprüfungen können immer und überall stattfinden.

Anmerkung 3: Die Benennungen Über-, Gegen-, Vor-, Nach-, Nachweis-, Bestätigungs-prüfung sollten nicht synonym zu Qualitätsprüfung verwendet werden, da diese häufig mit eingeschränkter Bedeutung benutzt werden.

Anmerkung 4: entfällt

Anmerkung 5: Die Qualitätsprüfung kann sich beziehen auf die Einheit:

  • materielles und immaterielles Produkt
  • Kombination aus materiellem und immateriellem Produkt
  • Tätigkeit oder Prozess

Anmerkung 6: Qualitätsbeurteilung ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Definition gelten soll – als „Zusammenfassende Aussage zum Ergebnis der Qualitätsprüfung im Hinblick auf die Qualitätsforderung an die geprüfte Einheit“ aufzufassen.

Anmerkung 7: Als „Feldversuch“ bezeichnet man eine Qualitätsprüfung in Bezug auf die durch die Anwendung der Einheit bedingte Qualitätsforderung. Sie wird gelegentlich auch Erprobung genannt.

Quelle: DIN 55 350, Teil 17, Abs. 1.1