31. Januar 2014
Qualitätsprüfung – quality inspection
Prüfung, inwieweit eine Einheit die Qualitätsforderung erfüllt.
Anmerkung 1: Qualitätsprüfungen werden anhand von Prüfmerkmalen durchgeführt. Dabei muss festgelegt sein, auf welche Merkmale sich die Prüfung bezieht und welche Konkretisierungsstufe der Qualitätsforderung maßgeblich ist.
Anmerkung 2: Qualitätsprüfungen können immer und überall stattfinden.
Anmerkung 3: Die Benennungen Über-, Gegen-, Vor-, Nach-, Nachweis-, Bestätigungs-prüfung sollten nicht synonym zu Qualitätsprüfung verwendet werden, da diese häufig mit eingeschränkter Bedeutung benutzt werden.
Anmerkung 4: entfällt
Anmerkung 5: Die Qualitätsprüfung kann sich beziehen auf die Einheit:
- materielles und immaterielles Produkt
- Kombination aus materiellem und immateriellem Produkt
- Tätigkeit oder Prozess
Anmerkung 6: Qualitätsbeurteilung ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Definition gelten soll – als „Zusammenfassende Aussage zum Ergebnis der Qualitätsprüfung im Hinblick auf die Qualitätsforderung an die geprüfte Einheit“ aufzufassen.
Anmerkung 7: Als „Feldversuch“ bezeichnet man eine Qualitätsprüfung in Bezug auf die durch die Anwendung der Einheit bedingte Qualitätsforderung. Sie wird gelegentlich auch Erprobung genannt.
Quelle: DIN 55 350, Teil 17, Abs. 1.1