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31. Januar 2014

Messeinrichtung

Gesamtheit aller Messgeräte und zusätzlicher Einrichtungen zur Erzielung eines Messergebnisses.

Anmerkung 1: Zusätzliche Einrichtungen sind Hilfsgeräte, die nicht unmittelbar zur Aufnahme, Umformung und Ausgabe dienen. Beispiele hierfür sind: Einrichtungen für Hilfsenergie, Ableselupe, Thermostat.

Anmerkung 2: Die Benennung „Messanlage“ wird üblicherweise für fest installierte und umfangreiche Messeinrichtungen verwendet. Beispiele sind: Kesselhausmessanlage zur Erfassung aller hier anfallenden Messgrößen

Anmerkung 3: Eine Messeinrichtung ist auch eine Einrichtung zur Kalibrierung von Messgeräten sowie die Einrichtung zur Messung der Resistivität von elektrotechnischen Werkstoffen.

Anmerkung 4: Wesentliche Aufgaben der Messeinrichtung sind:

  • die Aufnahme der Messgröße
  • die Weiterleitung um Umformung eines Messsignals
  • die Bereitstellung des Messwertes

Es gibt Messeinrichtungen, die mehrere unterschiedliche Messgrößen gemeinsam aufnehmen.

Anmerkung 5: Im einfachsten Fall besteht die Messeinrichtung aus einem einzigen Messgerät.

Auszug aus der DGQ-CD-ROM 11 – 04
Quelle: DIN 1319, Teil 1, Abs. 4.2