31. Januar 2014
Messeinrichtung
Gesamtheit aller Messgeräte und zusätzlicher Einrichtungen zur Erzielung eines Messergebnisses.
Anmerkung 1: Zusätzliche Einrichtungen sind Hilfsgeräte, die nicht unmittelbar zur Aufnahme, Umformung und Ausgabe dienen. Beispiele hierfür sind: Einrichtungen für Hilfsenergie, Ableselupe, Thermostat.
Anmerkung 2: Die Benennung „Messanlage“ wird üblicherweise für fest installierte und umfangreiche Messeinrichtungen verwendet. Beispiele sind: Kesselhausmessanlage zur Erfassung aller hier anfallenden Messgrößen
Anmerkung 3: Eine Messeinrichtung ist auch eine Einrichtung zur Kalibrierung von Messgeräten sowie die Einrichtung zur Messung der Resistivität von elektrotechnischen Werkstoffen.
Anmerkung 4: Wesentliche Aufgaben der Messeinrichtung sind:
- die Aufnahme der Messgröße
- die Weiterleitung um Umformung eines Messsignals
- die Bereitstellung des Messwertes
Es gibt Messeinrichtungen, die mehrere unterschiedliche Messgrößen gemeinsam aufnehmen.
Anmerkung 5: Im einfachsten Fall besteht die Messeinrichtung aus einem einzigen Messgerät.
Auszug aus der DGQ-CD-ROM 11 – 04
Quelle: DIN 1319, Teil 1, Abs. 4.2