31. Januar 2014
Ermittlung – determination
Tätigkeiten, um etwas herauszufinden
Anmerkung 1: Die Tätigkeiten können z. B. Prüfung, Überwachung, Beobachtung, Erprobung, Vergleich, Messung und Zählung sein.
Anmerkung 2: Die Tätigkeiten können verschiedenen Zwecken dienen:
- Tätigkeiten, um Merkmale und deren Merkmalswerte von Einheiten herauszufinden (z. B. bei Produkten , Personen, Systemen
- Tätigkeiten, um Sachverhalte und Zusammenhänge aufzuklären (z. B. polizeiliche Ermittlung)
Quelle: durch DGQ definiert in Anlehnung an 2nd WD for ISO 9000:1998, Abs. 5.1