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30. August 2016

Darf aus den Werken unter DGQ-Community-Lizenzen zitiert werden?

Die DGQ-Community-Lizenzen haben keinen Einfluss auf das gesetzliche Zitatrecht gem. § 51 UrhG. Das bedeutet, dass die Lizenzen bei der Frage, ob Passagen aus einem Werk entsprechend dem Gesetz zitiert werden dürfen, keine Rolle spielen.

Das Zitatrecht erlaubt es kurze Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Werken zu nutzen, wenn dies als Beleg für eigene Gedanken und Ausführungen notwendig ist. D.h. das Zitat kommt nur in Frage, wenn die Wiedergabe der in einem Werk enthaltenen Fakten und Ideen (diese werden durch das Urheberrecht nicht geschützt) mit eigenen Worten nicht möglich ist. Es handelt sich also um Fälle, in denen es auf die Wiedergabe einer konkreten, prägnanten Formulierung ankommt, weil ansonsten ihr Sinn verfälscht wäre.

Ein Fall eines Zitates liegt z.B. vor, wenn jemand ein eigenes Werk verfasst und den Kernsatz eines anderen Werkes zitieren möchte, um damit die eigenen Aussagen zu stützen. Ebenso könnte das eigene Werk ein anderes Werk kritisieren und bestimmte Passagen zitieren, um sie anschließend als unrichtig darzustellen.

Des Weiteren muss beim Zitat immer die Quelle, d.h. der Autor und die Fundstelle angegeben werden.