Personalbemessung in der Pflege: Echte Verbesserung oder nur akademische Übung?
Die Diskussion über die Personalbemessung in der Langzeit-Pflege ist mindestens so alt wie die Pflegeversicherung. Auch in der Krankenversorgung wurde sie erörtert und schließlich 2018 mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUgV) auf Gesetzesgrundlage festgelegt und seither weiterentwickelt. Das geschah nicht gerade lautlos. So wie nun in der stationären Altenhilfe, wo ab kommendem Sommer eine viel diskutierte Regelung nach §113c des elften Sozialgesetzbuches (Pflegeversicherung) gelten wird.
Grundlage für die neue Stellenberechnung ist eine Untersuchung, die nach dem Projektleiter und Professor an der Uni Bremen als „Rothgang-Studie“ bezeichnet wird. Darin wird ein Verfahren zur Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen vorgeschlagen, das mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) nun Einzug in die Personalvorgaben für Heime hält. Die Ziele des Gesetzes sind eine gute, effiziente Pflege und eine sichere Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Die Umsetzung gestaltet sich holprig, der Nutzen wirft Fragen auf. Im Grunde geht es darum, welche Pflegeleistungen in Deutschland von Fachkräften mit welchem Ausbildungsniveau erbracht werden und wie viel Personal dafür von Pflegeeinrichtungen vorgehalten werden muss. Welche Kriterien in dem Projekt zur Entwicklung des Personalbemessungs-Verfahrens (PeBeM) eine Rolle gespielt haben und ob die Ergebnisse dem Praxistest standhalten werden, wird mit der Umsetzung noch einmal in den Fokus des öffentlichen Diskurses geraten.
Vor dem Hintergrund der dramatischen Personalsituation in der Pflege, die durch die SARS-CoV-2-Pandemie noch verstärkt wird, stellen sich aber weitere Fragen:
Führen Personalbemessungsvorgaben per se zu einem Zuwachs an Pflegekräften?
Seit nunmehr fast drei Jahrzehnten wird beklagt, dass die demographische Spirale die Pflege in allen Sektoren an ihre Grenzen bringt. Zudem herrscht seit langem Pflegenotstand. Es gibt also einen tatsächlichen Mangel an Pflegekräften. Der betrifft über die Pflegesektoren hinweg inzwischen alle beteiligten Qualifikationsniveaus von Pflegehilfskräften bis zur Fachpflege.
Wenn in dieser Situation Richtlinien zu einer Mindestausstattung an Pflegepersonal eingeführt werden, so scheint eines logisch: Ohne flankierende Maßnahmen führt das in den Kollaps. Denn wenn tatsächlich Pflegekräfte im System fehlen, schafft die Reglementierung selbst keine neuen Stellen. Vielmehr kann das sogar dazu führen, dass Einrichtungen nicht aufnehmen dürfen und behandeln können, wenn sie die Personalvorgaben nicht erfüllen. Dann müssen Pflegebedürftige abgewiesen oder Krankenbehandlungen verschoben werden, was im Übrigen bereits jetzt segmentübergreifend geschieht (Stüben, 2018; Reiners, 2019; Preiss, 2021).
Verbessern Personalbemessungs-Regelungen die Situation des Bestandspersonals?
Die Regelungen zur Personalbemessung nach §113c SGB XI sehen vor, dass Pflegeleistungen in Zukunft gestaffelt nach Qualifikationsniveaus erbracht werden. Das heißt in der Praxis, dass die Pflegekraft nicht mehr das sprichwörtliche Mädchen für alles ist, sondern nur die Tätigkeiten ausführt, die dem jeweiligen Kompetenzbereich entsprechen. Das wird in der Realität zu einer radikalen Änderung der Abläufe in Pflegeheimen führen und jahrelang geübte Prozesse aufwirbeln. Ob dies in der Summe und im Ergebnis durch Bestands-Pflegekräfte als Verbesserung wahrgenommen wird, ist fraglich.
Um eventuelle Effekte messbar zu machen, wurde in Schleswig-Holstein ein Vorhaben gemeinsam mit der Uni Bremen gestartet: StaVaCare 2.0 OE SH (Görres et al., 2021). Dabei soll herausgefunden werden, ob die Umsetzung der Personalbemessungs-Vorgaben nach dem PeBeM zu mehr Zufriedenheit beim Pflegepersonal führt und sich gesundheitsfördernd auswirkt (vdek, 2022). Ob sich die positiven Hinweise aus einer Vorstudie verdichten, bleibt abzuwarten.
Haben Personalbemessungsinstrumente eine Wirkung auf die Attraktivität der Pflegeberufe?
Gleichzeitig nimmt nicht nur der Bedarf an Pflegeleistungen zu, sondern die Anforderungen an die pflegerische Tätigkeit werden auch immer komplexer. Man denke nur an die altersbedingten Mehrfachleiden oder Veränderungen im Zusammenhang mit demenziellen Erkrankungen, die pflegefachliche Breitband-Kompetenzen auf hohem Niveau erforderlich machen. Der technische Fortschritt erweitert zusätzlich die Möglichkeiten in der Praxis. Außerdem führt der Zuwachs an Wissen durch die Pflegeforschung zu einer Veränderung der Möglichkeiten in der Pflegediagnostik und pflegerischer Interventionen.
Das mit dem oben genannten Gesetz eingeführte Personalbemessungsinstrument ist allerdings quasi rückwärtsgewandt. Es bezieht nur die Tätigkeiten eines bestehenden Handlungs- und Leistungskataloges ein und mit welcher Qualifikation diese nach jetzigem Stand der Ausbildungs-Curricula zu erbringen sind.
Dass die Attraktivität des Berufsfeldes auch etwas mit den Erwartungen von Bewerberinnen und Bewerbern zu tun hat, ist wohl unstrittig. Sofern die Personalbemessung aber nur den Status Quo berücksichtigt und absehbare technische und pflegefachliche Entwicklungen außen vor bleiben, ist kein Zugewinn durch das PeBeM zu erwarten. Um die Attraktivität der Pflegeberufe durch Personalbemessung zukunftssicher zu machen, müssten zunehmende Komplexität, Professionalisierung und Technisierung in die Stellenvorgaben einbezogen werden.
Als Argument für eine Attraktivitätsverbesserung bleibt daher nur die geplante Fokussierung auf die jeweils erworbenen Kompetenzen der Pflegekräfte und den damit einhergehenden neuen Zuschnitt der Stellenprofile. Der Gesetzgeber hat dazu im Pflegeberufegesetz (PflBG) sogenannte vorbehaltene Tätigkeiten benannt. Die legen übrigens auch die Qualität der Pflege in die Hände der Pflegefachkräfte.
Führen Personaluntergrenzen zu besseren Pflegeergebnissen?
Das ausgesprochene Ziel der Einführung von Personaluntergrenzen und entsprechender Bemessungsinstrumente ist die Sicherung der Qualität von Pflegeleistungen (BMG, 2021). Im klinischen Bereich wurde dieser Zusammenhang durch Studien belegt und diente damals als Argument für deren Einführung (ärzteblatt, 2017).
Auffällig ist, dass die gesetzlichen Regelungen für die Klinik vor allem das Patientenrisiko in den Mittelpunkt stellen. Das soll durch Mindestbesetzungen mit einem Qualifikationsmix begrenzt werden. Die Verringerung von Gefahren ist aber nicht per se gleichzusetzen mit Pflegequalität.
Aus fachlicher Sicht müsste sich die Personalbemessung vor allem an guten Pflegeergebnissen orientieren und nicht nur an der Abwendung von Gefahren. Das entspräche wohl auch eher dem Willen der Leistungsempfänger, nämlich Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftigen, Angehörigen. Derartige Ergebnisse werden aber nicht mit der kleinsten zulässigen Zahl an Fachpersonal erreicht.
Fazit
Die akademische Leistung, ein Personalbemessungsinstrument erschaffen zu haben, ist erbracht. Aber weder wurden vor der jetzt gesetzlich festgelegten Einführung die Grundannahmen der Berechnung hinterfragt, noch gibt es im Ansatz ausreichend Personal, um die Vorgaben zu erfüllen. Es ist letztlich nicht erkennbar, dass es sich um ein zukunftsweisendes Instrument im Sinne des pflegefachlichen Fortschritts handelt.
Ärzteblatt (2017) Personalschlüssel in der Pflege: Andere Länder machen es vor, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/73008/Personalschluessel-in-der-Pflege-Andere-Laender-machen-es-vor Görres et al. (2021) Stabilität und Variationen des Care-Mix in Pflegeheimen unter Berücksichtigung von Case-Mix, Outcome und Organisationscharakteristika – Organisationsentwicklung in Schleswig-Holstein, https://www.ipp.uni-bremen.de/abteilungen/praevention-und-gesundheitsfoerderung/promotionsprojekte/laufende-promotionsprojekte?proj=847&page=1 Preiss, F. (2021) Mehr als 800 Intensivbetten in der Region können nicht genutzt werden, https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/12/berlin-brandenburg-intensivbetten-divi-personalmangel.html Reiners, W. (2019) Personalnot gefährdet Gesundheit der Patienten, https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.krankenhaeuser-alarmiert-personalnot-geht-auf-kosten-der-klinikpatienten.4e178e6b-4df2-402f-bfc0-0b6bc5f21f85.html Stüben, H. (2018) Altenpflege: Personalnot bedrohlich groß, https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Altenpflege-in-Schleswig-Holstein-Personalnot-ist-bedrohlich-gross