Gesetzlich bindende Verpflichtungen für produzierendes Gewerbe zur REACH-Verordnung: SCIP-Datenbank
Die REACH-Richtlinie schreibt seit über 10 Jahren eine Informationspflicht an gewerbliche Kunden vor. Die Anforderungen gelten für Erzeugnisse, die SVHC-Stoffe in Konzentrationen größer als 0,1 Gewichtsprozent enthalten und innerhalb der Europäischen Union bereitgestellt werden.
Die Liste der betroffenen Stoffe wird ständig ergänzt und enthält mittlerweile 211 Stoffe.
Zusätzlich sind Unternehmen ab Januar 2021 verpflichtet Informationen zu Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen in die so genannte SCIP-Datenbank der europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) eintragen.
Die nachfolgenden Punkte sollen im Arbeitskreis erörtert werden sollen: