Regionalkreis München
Präsenz-Veranstaltung: Der Countdown läuft: Hinweisgeberschutz wird Pflicht!
Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. – Live-Gespräch zur Umsetzung im Hanser Verlag, München
Unternehmen ab 250 Mitarbeiter haben nur noch bis zu diesem Termin, dem 2. Juli 2023, Zeit, das am 12. Mai 2023 vom Bundesrat verabschiedete Gesetz ohne Bußgeldandrohung umzusetzen.
Firmen ab 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, Ihre Umsetzung bis zum Ende des Jahres nachzu-weisen.
In dieser Veranstaltung erfahren Sie letztmalig vor dem Inkrafttreten des HinSchG, wie Sie die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutz pragmatisch umsetzen und es für Ihr Risikomanage-ment optimal nutzen können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet die betroffenen Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Sie muss die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen die mit der Meldestelle betrauten Personen schulen und die Bereitschaft dafür in Ihrem Unternehmen sicherstellen.
Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz sollte nicht unterschätzt werden. Erfahren Sie direkt und im Live-Gespräch, wie eine Umsetzung noch möglich ist.
Was Sie in dieser Veranstaltung erwartet:
– Warum ein Hinweisgeberschutzgesetz?
– Welche Voraussetzungen muss ein Hinweisgebersystem erfüllen?
– Wie können auch kleine Unternehmen die Anforderungen pragmatisch umsetzen?
– Last Minute-Fahrplan zur Umsetzung
– Erfahrungsaustausch und Diskussion mit der Fachanwältin