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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss jetzt gemacht werden?

26 Januar 2023 |18:00 - 20:00

RK-Veranstaltungen Online

Regionalkreis Braunschweig
Veranstaltung Online: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss jetzt gemacht werden?

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern müssen ihre Lieferketten auf Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards ebenso wie auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit überprüfen und diese verhindern. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen ab 2024 unter dieses Gesetz. Kleinere Unternehmen können aber auch jetzt schon als Teil einer Lieferkette wiederum auch von den Sorgfaltspflichten ihrer Kunden betroffen sein.

In dem Online-Vortrag erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Anforderungen des LkSG und die konkrete Umsetzbarkeit im Unternehmen. Anschließend gehen wir gemeinsam in eine offene Diskussion.

 

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Details

Datum:
26 Januar 2023
Zeit:
18:00 - 20:00

Veranstaltungsort

Online

Veranstalter

Deutsche Gesellschaft für Qualität
Telefon
069 95424-0
E-Mail
info@dgq.de
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