Klimatransitionspläne und der Nutzen von Energiemanagementsystemen

Vorangetrieben durch regulatorische Anforderungen, steigende Erwartungen von Kunden sowie zunehmend wirksame CO₂-Preissignale gewinnt das Ziel der Klimaneutralität für Unternehmen stetig an strategischer Bedeutung. Ein wesentliches Instrument zur strukturierten Umsetzung, strategischen Verankerung und externen Kommunikation dieses Ziels sind geprüfte Klimatransitionspläne, die den Pfad zur Netto-Null-Emission bis spätestens 2050 definieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie sie Klimatransitionspläne sinnvoll in bestehende Managementsysteme integrieren können und welche Rolle etablierte Systeme wie das Energiemanagement dabei einnehmen. In diesem Kontext dürfte künftig auch die ISO 53001 (Nachhaltigkeitsmanagementsysteme) eine zunehmende Rolle spielen: Sie zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsaspekte – einschließlich klimabezogener Ziele – systematisch in das Managementsystem eines Unternehmens zu integrieren.
Ein zentraler Referenzrahmen für die Erstellung und Validierung solcher Klimatransitionspläne sind die Vorgaben der Science Based Targets initiative (SBTi), eine gemeinsame Initiative von CDP (Carbon Disclosure Project), dem United Nations Global Compact, dem World Resources Institute (WRI) und dem World Wide Fund for Nature (WWF). Diese verlangen eine Ausrichtung der Zielsetzung am 1,5-°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens und erfüllen damit zugleich wesentliche Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Klimatransitionspläne nach SBTi definieren kurz- und langfristige Klimaziele auf strategischer Ebene für das gesamte Unternehmen oder einen Konzern. Die eigentliche Herausforderung liegt weniger in der strategischen Zieldefinition als vielmehr darin, diese Ziele in operative Maßnahmen zu überführen und wirksam umzusetzen. Verantwortlich für die Gestaltung und Umsetzung von Klimatransitionsplänen im Unternehmen ist, je nach Organisationsstruktur, ein interdisziplinäres Team aus Nachhaltigkeitsmanagement, Energiemanagement und Strategie.
1. Strategische Weichenstellung: Ist das Geschäftsmodell klimaneutral ausrichtbar?
In diesem Zusammenhang ergibt sich für Unternehmen die grundlegende Fragestellung: Kann das bestehende Geschäftsmodell, Produkte und Dienstleistungen, grundsätzlich klimaneutral ausgestaltet werden oder ist eine strategische Neuausrichtung erforderlich? Insbesondere Produkte und Dienstleistungen, die auf fossile Rohstoffe angewiesen sind, sollten hinterfragt werden.
Zur Beantwortung der Frage nach der grundsätzlichen Klimaneutralität des Geschäftsmodells sollten Unternehmen folgende Bereiche betrachten: Im Rahmen einer Klimarisikoanalyse die transitorischen Risiken, die sich durch regulatorische Änderungen ergeben, und die Scope-3.11-Emissionen, die bei der Nutzung des Produktes oder der Dienstleistung anfallen.
Sind Produkte Bestandteil eines Geschäftsmodells, dessen Nutzung wesentlich auf fossilen Energieträgern basiert, ergibt sich daraus eine strategische Fragestellung hinsichtlich der langfristigen Ausrichtung des Produktportfolios. In diesem Zusammenhang stellt sich die strategische Frage nach der Entwicklung alternativer Produkte, die entweder elektrifiziert oder mit alternativen, klimaneutralen, Energieträgern betrieben werden können. Existieren hingegen keine relevanten Scope-3.11-Emissionen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der klimaneutralen Ausrichtung des Produktportfolios.
Bewertung der transitorischen Risiken
Die transitorischen Risiken werden im Rahmen einer Klimarisikoanalyse identifiziert und bewertet. Methodisch bewährt hat sich dabei die szenariobasierte Analyse gemäß Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) bzw. den ESRS-E1-Anforderungen: Auf Basis von 1,5-°C- und 4-°C-Szenarien (zum Beispiel IEANZE, Net-Zero-Emission by 2050 Szenario der Internationalen Energieagentur), IPCC-Pfade (Szenarien des Intergovernmental Panel on Climate Change) werden physische und transitorische Risiken sowie Chancen für das Unternehmen bewertet – jeweils in kurzfristiger (bis 2030), mittelfristiger (bis 2040) und langfristiger Perspektive (bis 2050). Das Ergebnis ist eine priorisierte Risiko-Chancen-Matrix, die sowohl für die Wesentlichkeitsbeurteilung nach Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch als Eingangsgröße für den Klimatransitionsplan genutzt werden kann.
Insbesondere zwischen transitorischen Klimarisiken und dem Klimatransitionsplan sollte eine inhaltliche Durchgängigkeit bestehen, da ein strategisches Ziel des Klimatransitionsplans in der Reduzierung transitorischer Risiken liegt. Hierzu zählen beispielsweise Kostensteigerungen infolge direkter oder indirekter CO₂-Preise, regulatorische Anforderungen wie Emissionsgrenzwerte sowie Veränderungen bei verfügbaren Energieträgern, etwa durch den Wegfall der kommunalen Gasversorgung oder Unsicherheiten hinsichtlich der Wasserstoffverfügbarkeit. Für Unternehmen mit etablierten Managementsystemen bietet es sich an, diese Risiken systematisch in bestehende Risikomanagement-, Ziel- und Maßnahmenprozesse zu integrieren, anstatt parallele Strukturen aufzubauen.
Defossilisierung der Prozesse
Auch im Bereich der Produktion stellt sich die Frage nach dem Aufwand der Defossilisierung der Prozesse, etwa durch Elektrifizierung, den Einsatz alternativer Energieträger oder die Reduktion von Prozesstemperaturen durch neue Verfahren. In schwer zu defossilisierenden Sektoren, bei denen fossile Energieträger für Prozesse benötigt werden oder bei denen CO₂ in Prozessen freigesetzt wird (zum Beispiel Zementindustrie), stellt sich die Frage nach alternativen Prozessmitteln oder der Möglichkeit der CO₂-Abscheidung und -Speicherung. Wenn diese technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, besteht grundsätzlich die Voraussetzung für eine klimaneutrale Ausrichtung.
In der Praxis erfordern diese Fragestellungen eine klare organisatorische Verankerung, beispielsweise im Rahmen von Strategieprozessen, Produktportfolio-Entscheidungen oder der Managementbewertung bestehender Managementsysteme. Unabhängig davon können weitere klimabezogene Risiken bestehen, die gesondert zu betrachten sind.
2. Ziele und Maßnahmen: Von der SBTi-Logik zur Investitionsentscheidung
Vor der eigentlichen Zieldefinition wird die Ausgangsbasis für den Klimatransitionsplan ermittelt. Hierfür wird ein Corporate Carbon Footprint (CCF) gemäß den Vorgaben des GHG-Protokolls erstellt.

Abb. 1: Erläuterung der Scope-1-, -2-, -3-Emissionen, ©Wilhelm Floer
Auf Basis dieser Ausgangsdaten werden die kurz- und langfristigen Ziele gemäß SBTi definiert. Die kurzfristigen Ziele (Near-Term Targets) beziehen sich in der Regel auf einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren, häufig bis 2030. Die langfristigen Ziele (Long-Term Targets) orientieren sich an der Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2050 im Einklang mit dem 1,5-°C-Ziel. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt Netto-Null-Emissionen erreicht sein müssen und zugleich der kumulierte Emissionspfad mit dem verbleibenden Emissionsbudget vereinbar sein muss. Für unvermeidbare Restemissionen können Neutralisationsmaßnahmen erforderlich sein.
Umgang mit unvermeidbaren Emissionen
Nach aktuellem Stand des SBTi-Standards (Version 1) sind Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich für nicht vermeidbare Restemissionen vorgesehen, wobei diese maximal 10 Prozent der Emissionen betragen dürfen. Die derzeit im Entwurf befindliche Standard-Version 2 sieht eine Anpassung vor, nach der parallel zu den Reduktionszielen auch eigenständige Removal-Ziele definiert werden sollen. Um zu bestimmen, welche Emissionen tatsächlich als unvermeidbar einzustufen sind, empfiehlt es sich, für jede wesentliche Emissionsquelle technische und wirtschaftliche Vermeidungsoptionen systematisch zu bewerten. Eine Möglichkeit hierfür ist ein Grenzkosten-Kurven-Ansatz. Emissionsquellen, für die keine wirtschaftlich darstellbare Vermeidungslösung verfügbar ist, gelten als Restemissionen und qualifizieren sich für den Einsatz von Neutralisationsmaßnahmen (Carbon Removals).
Die Near-Term Targets müssen für Scope 1 und Scope 2 mindestens 95 Prozent der jeweiligen Emissionen abdecken. Für Scope 3 ist eine Abdeckung von mindestens 67 Prozent erforderlich, sofern Scope-3-Emissionen 40 Prozent oder mehr der Gesamtemissionen ausmachen. Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an Datenqualität, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeiten, die in der Organisation klar geregelt und dauerhaft verankert sein müssen. Die in einem Klimatransitionsplan definierten Ziele werden durch konkrete Maßnahmen hinterlegt. An dieser Stelle zeigen sich inhaltliche Überschneidungen mit Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 oder EMAS.
Hebel zur Emissionsreduktion
Die konkreten Hebel zur Emissionsreduktion variieren je nach Branche und Emissionsstruktur erheblich. Typische Maßnahmen im Scope-1- und Scope-2-Bereich umfassen: Effizienzsteigerungen an Produktionsanlagen und Gebäuden (Wärmerückgewinnung, Druckluftsystemoptimierung, LED-Beleuchtung), den Wechsel zu erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik, Grünstromlieferverträge, Wärmepumpen), die Elektrifizierung von Prozessen und Fahrzeugflotten sowie – wo technisch erforderlich – den Einsatz von grünem Wasserstoff oder Biomasse. Im Scope-3-Bereich sind neben der Produktnutzungsphase (3.11) auch Lieferkettenemissionen (3.1) und geschäftliche Reisen (3.6) häufig wesentliche Hebel.
Die Wirtschaftlichkeit von Dekarbonisierungsmaßnahmen lässt sich über den Grenzkosten-Kurven-Ansatz systematisch bewerten. Für jede Maßnahme werden Investitionskosten, Betriebskosten und erwartete Einsparungen (Energie, CO₂-Kosten, vermiedene Risikopositionen) gegenübergestellt. Entscheidend ist dabei, nicht nur den heutigen CO₂-Preis zugrunde zu legen, sondern Preispfade bis 2030 bzw. 2050 zu modellieren – insbesondere angesichts steigender EU-ETS(Emission-Trading-System)-Preise und der CBAM(Carbon-Border-Adjustment-Mechanism)-Einführung. Maßnahmen, die heute noch nicht rentabel erscheinen, können bei einem CO₂-Preis von 150 €/t (2035-Szenario) wirtschaftlich attraktiv werden. Zusätzlich sind Fördermöglichkeiten – etwa über das BAFA-Bundesförderprogramm für Energieeffizienz in der Wirtschaft (BEW) oder KfW-Programme – in die Rentabilitätsberechnung einzubeziehen.
3. Das Energiemanagementsystem als operativer Motor des Klimatransitionsplans
Ziel eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist es, geeignete Systeme und Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu etablieren. Hierzu gehören insbesondere die systematische Erfassung von Energieverbräuchen, die Identifikation wesentlicher Energieeinsätze sowie die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Darüber hinaus fordert die Norm eine Berücksichtigung der energiebezogenen Leistung bei der Auslegung von Standorten, Anlagen und Prozessen sowie bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Produkte und Dienstleistungen.
Ein wesentlicher Synergieeffekt zwischen Klimatransitionsplan und Energiemanagementsystem liegt in der Datenbasis. Die im Energiemanagement erfassten Energieverbräuche bilden in den meisten Unternehmen die Grundlage zur Ermittlung, Überwachung und Steuerung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Ausnahmen bestehen bei nicht energiebezogenen Treibhausgasemissionen in Scope 1, beispielsweise bei dem Austritt von Kältemitteln.
Während Klimatransitionspläne strategische Zielsetzungen formulieren, findet die Erhebung und Analyse von Energieverbräuchen auf operativer Ebene statt. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, bestehende Energiemanagementsysteme gezielt in die Klimatransformation zu integrieren. Die vorhandenen Daten können nicht nur für die Erstellung der Klimabilanz, sondern auch für die Ableitung und das Monitoring von Klimazielen genutzt werden. Darüber hinaus bieten die etablierten Prozesse und Datenstrukturen eine stabile Grundlage für eine prüfungssichere externe Berichterstattung.
Bedeutung einer geeigneten Messinfrastruktur
Eine belastbare Messung von Energieverbräuchen und THG-Emissionen setzt eine geeignete Messinfrastruktur voraus. Basis ist die Untermessung wesentlicher Energieeinsätze (Significant Energy Users, SEUs, bzw. Energy Performance Indicators, EnPIs) gemäß ISO 50001 auf Ebene einzelner Anlagen, Gebäude oder Produktionslinien. Smarte Zählersysteme (Smart Metering) und die Anbindung an ein Energie-Daten-Management-System (EDMS) ermöglichen eine automatisierte Datenerhebung und reduzieren den manuellen Aufwand. Gleichzeitig besitzt ISO 50001 einen strategischen Bezug, insbesondere durch die Energiepolitik und die Verpflichtung der obersten Leitung. Die Energiepolitik im Unternehmen sollte daher inhaltlich konsistent mit den Zielen des Klimatransitionsplans ausgestaltet sein.
Das im Energiemanagementsystem vorhandene Wissen über Energieverbräuche, Anlagen und Prozesse bildet die Grundlage für die Entwicklung konkreter kurz- und mittelfristiger Maßnahmen zur Erreichung strategischer Reduktionsziele. Es ermöglicht eine fundierte Bewertung, wo Effizienzmaßnahmen ausreichend sind, wo Modernisierungen sinnvoll erscheinen und in welchen Fällen Neuinvestitionen langfristig wirtschaftlich vorteilhaft sind.
Das Energiemanagementsystem als strategisches Steuerungsinstrument
In der Verbindung mit einem Klimatransitionsplan kann das Energiemanagementsystem damit zu einem strategischen Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden. Damit diese Steuerungsfunktion wirksam ist, bedarf es einer kontinuierlichen Überprüfung. Hierfür wird die Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen regelmäßig gegen die strategischen Reduktionsziele abgeglichen. Weichen Ist-Emissionen vom geplanten Pfad ab, sind Strategie und Maßnahmenprogramm entsprechend anzupassen. Dieses Monitoring sollte formal im Managementsystem verankert und Teil der jährlichen Managementbewertung nach ISO 50001 sein.
Neben den kurzfristigen, häufig jährlichen Energiezielen muss auch eine langfristige Planung der energieverbrauchsrelevanten Infrastruktur Bestandteil der Energieziele sein. Diese Planung ist auf einzelne Energieeinsätze herunterzubrechen, mit Investitionsbedarfen zu hinterlegen und hinsichtlich der zu erwartenden Energie- und Emissionseinsparungen zu bewerten. Dabei ist auch die künftige Geschäftsplanung einzubeziehen: Wenn steigende Produktionskapazitäten oder neue Geschäftsfelder geplant sind, müssen die Klimaziele und das Maßnahmenprogramm entsprechend skaliert werden. Andernfalls droht ein Auseinanderlaufen von Wachstumspfad und Emissionspfad, das die SBTi-Konformität gefährdet. Auf dieser Basis müssen Unternehmen mittelfristige Investitionsziele, beispielsweise für Gebäude, Anlagen oder den Fuhrpark, ableiten und in die finanzielle Planung integrieren. Darüber hinaus sollten sie das Energiemanagement frühzeitig in strategische Entscheidungen zum Produktportfolio und zur Produktentwicklung einbeziehen, um Auswirkungen auf Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen systematisch zu berücksichtigen.
Fazit: Energiemanagementsystem als zentrale Schnittstelle
Im Sinne eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements, zum Beispiel gemäß ISO 53001, nimmt das Energiemanagement eine zentrale Schnittstellenfunktion ein. Es verbindet die operative Fachexpertise aus Bereichen wie Produktion, Facility Management, Flottenmanagement und Einkauf mit der strategischen Perspektive der Unternehmensleitung. Die Bewertung von Energieeffizienz und Klimawirkung sollte dabei fest in Entscheidungsprozesse integriert sein, sodass die Emissionsreduktionsziele des Klimatransitionsplans und die Energieziele des Energiemanagementsystems konsistent umgesetzt werden. Energiemanagementsysteme können damit eine zentrale Rolle bei der operativen Umsetzung und Steuerung von Klimatransitionsplänen übernehmen, insbesondere wenn sie konsequent mit strategischen Zielsystemen und Investitionsentscheidungen verzahnt werden.
Über die Autorin
Jenny Franziska Renzsch ist Senior Managerin im bei BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG im Fachbereich Sustainability Services und fachlich verantwortlich für das Segment Umwelt. Sie hat einen Bachelor of Arts in Biotechnologie sowie einen Master of Science in Umweltwissenschaften und verfügt über langjährige Berufserfahrung im Qualitäts-, Energie- und Umweltmanagement in der Lebensmittelindustrie, gefolgt von einer Tätigkeit als Beraterin für Managementsysteme. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen auf Carbon Management, vom Corporate und Product Carbon Footprint, über Klimatransitionsplänen bis hin zu Carbon Dioxide Removal (CDR) sowie Energiemanagement. Sie ist Mitglied es Fachkreises Nachhaltigkeit der DGQ und tritt als Referentin bei Fachveranstaltungen und Webinaren zu den Themen rund um Carbon Management auf.
FAQs zu Klimatransitionsplänen und Energiemanagementsystemen
Ein Klimatransitionsplan (auch: Übergangsplan, Transition Plan) definiert den strukturierten Pfad eines Unternehmens zur Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2050. Er verankert klimabezogene Ziele strategisch, operationalisiert Reduktionsmaßnahmen und dient der externen Kommunikation gegenüber Stakeholdern, Investoren und Prüfern.
Was ist ein Klimatransitionsplan – und was versteht man unter einem Übergangsplan?
Ein belastbarer Klimatransitionsplan (Übergangsplan) besteht aus drei Schlüsselelementen: erstens einer strategischen Weichenstellung (Ist das Geschäftsmodell grundsätzlich klimaneutral ausrichtbar?), zweitens einer wissenschaftsbasierten Ziel- und Maßnahmenplanung entlang der SBTi-Logik (Near-Term und Long-Term Targets auf Basis eines Corporate Carbon Footprint), und drittens einem operativen Steuerungssystem, das Monitoring, Investitionsplanung und organisatorische Verankerung sicherstellt. Der Plan muss intern konsistent sein: Strategie, Ziele, Maßnahmen und Finanzplanung müssen aufeinander aufbauen.
Wie sollte ein Übergangsplan aussehen – und was sind die Schlüsselelemente eines guten Klimatransitionsplans?
Ein vollständiger Übergangsplan umfasst vier Komponenten: (1) Ausgangsbasis – den Corporate Carbon Footprint (CCF) gemäß GHG-Protokoll als Datenfundament; (2) Zielsystem – kurz- und langfristige Reduktionsziele nach SBTi-Standard (Near-Term Targets bis ~2030, Long-Term Target Netto-Null bis 2050); (3) Maßnahmen- und Investitionsprogramm – konkrete Dekarbonisierungsmaßnahmen je Emissionsquelle, bewertet nach Wirtschaftlichkeit und Wirkung; (4) Governance und Monitoring – organisatorische Verankerung, Berichterstattung und regelmäßiger Soll-Ist-Abgleich gegen den Emissionspfad.
Aus welchen vier Komponenten besteht ein Übergangsplan / Klimatransitionsplan?
Near-Term Targets decken einen Zeithorizont von fünf bis zehn Jahren ab, häufig bis 2030, und müssen mindestens 95 % der Scope-1- und Scope-2-Emissionen umfassen. Scope-3-Emissionen müssen zu mindestens 67 % abgedeckt werden, sofern sie 40 % oder mehr der Gesamtemissionen ausmachen. Long-Term Targets orientieren sich an Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050 im Einklang mit dem 1,5-°C-Ziel, einschließlich eines kompatiblen kumulierten Emissionspfads.
Was sind Near-Term Targets und Long-Term Targets nach SBTi?
Die Ausgangsbasis bildet ein Corporate Carbon Footprint (CCF) gemäß den Vorgaben des GHG-Protokolls. Dieser erfasst die Treibhausgasemissionen in Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (bezogene Energie) und Scope 3 (vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette) und stellt die Datenbasis für die anschließende Zieldefinition und Maßnahmenplanung dar.
Wie wird die Ausgangsbasis für einen Klimatransitionsplan ermittelt?
Nach dem aktuellen SBTi-Standard (Version 1) sind Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich für nicht vermeidbare Restemissionen zulässig, maximal 10 % der Gesamtemissionen. Quellen ohne wirtschaftlich darstellbare Vermeidungslösung gelten als Restemissionen und qualifizieren sich für Carbon Removals. SBTi Version 2 sieht ergänzend eigenständige Removal-Ziele vor.
Wie geht man mit unvermeidbaren Restemissionen um?
Im Scope-1- und Scope-2-Bereich umfassen typische Hebel: Effizienzsteigerungen (Wärmerückge-winnung, Druckluftsystemoptimierung, LED), Wechsel zu erneuerbaren Energiequellen (PV, Grünstromlieferverträge, Wärmepumpen), Elektrifizierung von Prozessen und Flotten sowie ggf. grüner Wasserstoff oder Biomasse. Im Scope-3-Bereich sind Lieferkettenemissionen (3.1), Produkt-nutzungsphase (3.11) und Geschäftsreisen (3.6) häufig wesentliche Hebel.
Welche konkreten Maßnahmen zur Emissionsreduktion sind typisch?
ISO 50001 liefert die operative Datenbasis für Scope-1- und Scope-2-Emissionen, da die erfassten Energieverbräuche direkt zur Klimabilanzierung genutzt werden können. Darüber hinaus bieten die etablierten Prozesse (Ziele, Maßnahmenprogramm, Managementbewertung) eine stabile Grundlage für prüfungssichere externe Berichterstattung. Das Energiemanagementsystem kann so zum operativen Motor des Klimatransitionsplans weiterentwickelt werden.
Wie unterstützt ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 die Klimatransformation?
Die Energiepolitik nach ISO 50001 muss inhaltlich konsistent mit den Zielen des Klimatransitionsplans ausgestaltet sein. ISO 50001 besitzt durch die Verpflichtung der obersten Leitung einen strategischen Bezug, der genutzt werden sollte, um Klimaziele top-down in die Organisation zu veran-kern. Widersprüche zwischen Energiepolitik und strategischen Reduktionszielen untergraben die Glaubwürdigkeit beider Systeme.
Was bedeutet die Verbindung zwischen Energiepolitik (ISO 50001) und Klimatransitionsplan?
Die Zertifizierung ist der Auftakt zu einem kontinuierlichen, qualitätsorientierten Entwicklungsprozess – er ist kein einmaliges Ziel, sondern die Prozesse sollten nachhaltig „gelebt“ und stetig verbessert werden.
Ist die Zertifizierung ein einmaliges Projektziel?
