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1. Ist das, was ich verwenden möchte, überhaupt urheberrechtlich geschützt?

Das Urheberrecht schützt nicht einzelne Ideen oder Fakten. Diese dürfen (außer im Fall von technischen Patenten) mit eigenen Worten immer übernommen werden. Auch einzelne Worte sind urheberrechtlich nicht geschützt.

Das Urheberrecht schützt jedoch die individuelle und persönliche Art der Formulierung eines Werkes. Bei den individuell und persönlich durch einzelne oder mehrere Mitglieder ausgearbeiteten Werken der DGQ, ist im Regelfall davon auszugehen, dass sie urheberrechtlich geschützt sind.

  1. Ich möchte nur einzelne Worte oder nur die Idee übernehmen -> ist erlaubt
  2. Ich möchte Teile der individuellen Formulierung verwenden -> nächster Schritt

2. Erlaubt die Lizenz, dass ich das Werk bzw. seine Teile verwende?

Damit die Nutzung durch die DGQ-Community-Lizenz erlaubt ist, müssen Sie die Lizenzbedingungen erfüllen. Z.B. erlaubt die Jedermanns-Lizenz (CC-BY-ND) es nicht, einzelne Teile aus dem Werk zu übernehmen oder den Inhalt zu verändern. Die DGQ-Mitglieder-Lizenz und die DGQ-Fachkreis-Lizenz erlauben dagegen die Übernahme einzelner Abschnitte.

Unter welcher Lizenz ein Community-Ergebnis veröffentlicht ist, steht immer direkt im Dokument. Hier finden Sie eine Verständliche Aufzählung der jeweiligen Lizenzbedingungen.

  1. Ich erfülle bei der Nutzung die Lizenzbedingungen -> ist erlaubt
  2. Ich würde die Lizenzbedingungen nicht erfüllen -> nächster Schritt

3. Erlaubt mir das Gesetz, das Werk bzw. seine Teile trotzdem zu verwenden?

Auch wenn die DGQ-Community-Lizenz keine Nutzung des Werkes oder seiner Teile erlaubt, können gesetzliche Ausnahmen die Nutzung erlauben. Dazu gehören z.B. das Zitatrecht im § 51 UrhG oder die Nutzung für den Unterrichtsgebrauch gem. § 46 UrhG (gilt nur für allgemeinbildende Schulen/Hochschulen und nicht z.B. Einrichtungen von Berufsverbänden, etc.).

  1. Meine Nutzung fällt unter eine dieser Ausnahmen -> ist erlaubt
  2. Meine Nutzung fällt auch nicht unter eine dieser Ausnahmen -> nächster Schritt

4. Erhalte ich von der DGQ eine ausdrückliche Erlaubnis?

Wenn weder die DGQ-Community-Lizenzen noch gesetzliche Ausnahmen eine Nutzung des Werkes oder seiner Teile erlauben, dann muss die Nutzung durch die Rechteinhaber, hier die DGQ, ausdrücklich erlaubt werden. Hierbei kann die DGQ je nach Nutzungsart bestimmte Bedingungen vorgeben oder Gegenleistungen verlangen.
Senden Sie Anfragen bitte an com@dgq.de.

  1. Ich bekomme eine ausdrückliche Erlaubnis von der DGQ -> ist erlaubt
  2. Ich bekomme keine Erlaubnis -> Sie dürfen das Ergebnis nicht nutzen.