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21. April 2017

Die Frist läuft: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt nach zwei Jahren Übergangszeit ab dem 25. Mai 2018. Datenschutz ist daher ein allgegenwärtiges Pflichtthema für Unternehmen und Behörden sowie für medizinische und soziale Facheinrichtungen. Für Unternehmen und Organisationen heißt es jetzt Endspurt, um bis Mai 2018 die Prozesse den neuen Regelungen der Datenvereinbarung anzupassen. Zeitnah muss geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen zum Datenschutz den neuen Anforderungen genügen.

Was sollte nun auf Ihrer To-Do-Liste stehen? Dirk-Michael Mülot hat die fünf wichtigsten To-Dos im DGQ Blog für Sie zusammengefasst: Die neue Datenschutz-Grundverordnung – Es ist fünf vor zwölf!

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