Unternehmen und Organisationen streben zunehmend die Einführung eines Umweltmanagementsystems an. Mit erfolgreicher Implementierung nach internationalen Normen und Vorgaben führt eine Organisation den Nachweis, dass ein geeignetes Umweltmanagementsystem vorhanden ist.
Daraus ergeben sich unter anderem wirtschaftliche Vorteile, etwa durch Risikominimierung
und Ressourceneinsparung, aber auch Wettbewerbsvorteile, Imageverbesserungen sowie eine höhere Sensibilisierung und Akzeptanz der Mitarbeiter für den Umweltschutz.
Normen und Regelwerke zur Darlegung von Umweltmanagementsystemen bestehen seit Mitte der 90er Jahre. Sie definieren die Vorgaben für den Aufbau von Umweltmanagementsystemen und legen fest, welche Elemente in einem Umweltmanagementsystem zu berücksichtigen sind.
Nach der Norm EN ISO 14001 wird ein Umweltmanagementsystem definiert als
„der Teil des übergreifenden Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Methoden, Verfahren, Prozesse und Ressourcen zur Entwicklung, Implementierung, Erfüllung, Bewertung und Aufrechterhaltung der Umweltpolitik umfasst“.
Sie enthalten aber keine Forderungen, wie ein Unternehmen die Vorgaben der Norm in die Praxis umzusetzen hat. Die Normen zum Umweltmanagement definieren, wie Audits durchgeführt werden müssen, um das Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft zu erlangen. Die DIN EN ISO 14001 hat gemeinsame Grundzüge mit den internationalen Normen der ISO-9000-Reihe für Qualitätsmanagementsysteme. Das erleichtert sowohl die Einführung eines integrierten Managementsystems als auch die gemeinsame Auditierung.
DIN EN ISO 14001
Ziel der DIN EN ISO 14001 ist es, den Umweltschutz und die Vermeidung von Umweltbelastungen im Einklang mit sozioökonomischen Erfordernissen zu fördern. Damit soll die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 in der Organisation zu einer verbesserten Umweltschutzsituation mit verringerten Umweltbelastungen führen.
EMAS
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist die international übliche Abkürzung einer EG-Verordnung. Anders als die von der ISO herausgegebenen Normen hat sie in Europa rechtsverbindlichen Charakter, ist aber in der Anwendung freigestellt.
Bei EMAS muss der Anwender eine umfassende umweltbezogene Bestandsaufnahme nachweisen. Im Gegensatz zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 überprüft bei EMAS ein staatlich zugelassener Umweltgutachter die Übereinstimmung der im Unternehmen implementierten Maßnahmen mit den Elementen der Verordnung (Verifizierung) und erklärt dann die Umwelterklärung für gültig (Validierung).
Hauptziel der EMAS-Verordnung ist „Die Förderung einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen“. Erreicht werden soll dieses Ziel durch:
Seit 1993 sind in Deutschland über 2000 Organisationen nach EMAS validiert und über 4000 nach ISO 14001 zertifiziert worden. Die Anzahl der Zertifizerungen nimmt weiterhin zu und belegt, dass sich Umweltmanagement als anerkanntes Instrument des betrieblichen Umweltschutzes etabliert hat.