Grundlagen der Förderung

Forschen gehört zur Qualität und umgekehrt: Qualität gehört zur Forschung.

Deshalb unterliegen von der FQS geförderte Projekte bestimmten Kriterien:

  • Der Innovationscharakter der Projekte muss erkennbar sein.
  • Der anvisierte Lösungsweg und die zu erwartenden Ergebnisse müssen einen erfolgreichen Ausgang erkennen lassen.
  • Der Erfolg des Projektes muss messbar sein.
  • Das Projekt muss eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, die sich durch geplante Praxisanwendungen dokumentieren lässt.
  • Die Thematik muss konform mit den FQS-Forschungsschwerpunkten sein.

Die Förderung der FQS-Forschungsprojekte ist hauptsächlich durch Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie  (BMWi) sichergestellt: und zwar über die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF), deren Mitglied die FQS ist.

Die Begutachtung eines Forschungsvorhabens erfolgt in zwei Phasen: Durch die Prüfung des Projektvorhabens durch den Forschungsbeirat der FQS und durch die Begutachtung des weitergeleiteten Projektantrags von einer geeigneten AiF-Gutachtergruppe. Einzelheiten zur Beantragung einer Projektfinanzierung (z. B. Laufzeit, Höhe) sind den Guidelines der Antragstellung geregelt.

In gewissen Fällen werden auch Alternativen, z. B. eine Förderung aus europäischen Mitteln in Betracht gezogen.  Insbesondere das Programm CORNET im Rahmen der ERANET-Förderung der Europäischen Union stellt eine schnelle und erfolgsversprechende Möglichkeit zur Finanzierung Projektaktivitäten dar.