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27. März 2015

Erstes Treffen des DGQ Qualitätsleiterkreises Nord bei Atlas Elektronik Bremen: Qualitätsleiter – ein riskanter Job ?!

Die DGQ sichert den Erfahrungsaustausch in der Tiefe über die FQS und die Fachkreise, in der Breite über die Medien und die Regionalkreise. Zu einzelnen Fragestellungen (etwa Messtechnik oder EFQM) und für besondere Personengruppen (etwa nach Branche oder Funktion) bieten die Geschäftsstellen zusätzlich gesonderte Veranstaltungen an. In Bremen trafen sich die Qualitätsleiter der DGQ-Firmenmitglieder und einige Gäste bei Atlas-Elektronik. Atlas-Bereichsleiter QM, Wilfried Jantz und sein Team führten die Gäste aus ganz Norddeutschland durch die Atlas-World, den hochmodernen Ausstellungsraum mit Exponaten aus den Bereichen maritime Überwachungssysteme, elektronische Systeme für Überwasserschiffe, U-Boot und Marinewaffen, Minenabwehr. In seiner Vorstellung gab Herr Jantz einen Einblick auch in die weniger anschaulichen Bereiche des Portfolios, etwa Engineering und Manufacturing Solutions, Entwicklungs-, Design- und Produktionsdienstleistungen die im Kern vom 50%igen Ingenieursanteil an der Belegschaft (ca. 2.000 MA) zu den 440 Mio. € Jahresumsatz des Traditionsunternehmens (1902 gegründet) beitragen.

Atlas

Auf Anregung von Atlas-Mitarbeitern gab Dr. Thomas Simon, Vice President Quality bei Contitech einen Impuls zur Frage, inwieweit Leitungskräfte im QM zur persönlichen Haftung herangezogen werden können. Haftungs- und Gewährleistungsfragen sind zwar Teil der DGQ-QM-Ausbildung, spielen aber im Tagesgeschäft eher eine untergeordnete Rolle für viele. Die Bedrohungslage ist komplex, zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung zu unterscheiden, die Würdigung unterschiedlicher Rechts- und Kulturräume (etwa Produkthaftungstradition der USA oder Kultur des verständigen Mitbürgers in Mitteleuropa) nötig. Im Kern hat jeder, der Aufsichts-, Überwachungs- und Begutachtungstätigkeiten ausübt (also per se alle Führungskräfte und Auditoren) eine erhöhte Verantwortung und damit verbunden auch ein erhöhtes Haftungsrisiko. Ein gelebtes QM-System beinhaltet Regelungen zu Delegation und Kenntnisnahmen, Verfahrensanweisungen gelten als Ausübung des Direktionsrechts. Regelung allein sichert aber die Führungskraft nicht ab, es müssen im Haftungsfall Kontrollen für eine angemessene und wirksame Umsetzung auf Stand von Wissenschaft und Technik vorgenommen (und mit entsprechender Dokumentation nachgewiesen) werden. In der arbeitsteiligen Lieferkette helfen (z.B. im Falle von Verzicht auf die rechtlich obligatorischen Wareneingangsprüfungen) individuelle Qualitätssicherungsvereinbarungen. Diese können einerseits die Spezifikationen beinhalten, die über das ‚Was wird geliefert‘ hinausgehen. Andererseits können aber für den Lieferanten auch die Übermittlung von Felddaten aus der rechtlich vorgeschriebenen Produktbeobachtung zurückfließen.

In der Diskussion zeigte sich, dass letztlich eine langfristig angelegte partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Lieferkette unabdingbare Voraussetzung für die Haftungslimitierung ist. Jemand, der situativ Commodity einkauft und diese für Spezialanwendungen weiterverkauft oder einsetzt und die Haltung hat ‚Was weiß ich denn, für was der Kunde das einsetzt‘ ist jedenfalls deutlich höheren Risiken ausgesetzt. Letztlich trifft das sog. ‚Organisationsverschulden‘ die Vertreter, also etwa Vorstände und Geschäftsführungen der Unternehmen. Dass diese das Risiko mit einem wirksamen und angemessenen QM-System abmildern können, dürfte ein bislang weithin unterschätzest Argument für stärkeres Commitment der obersten Leitung zum QM darstellen.

Die LGS Nord der DGQ freut sich über die Bereitschaft der Mitgliedsunternehmen, künftig qualitätsleiterrelevante Fragestellungen auch an anderen Orten für die Betriebe organisieren zu können.

Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. Landesgeschäftsstelle Nord
Kai-Uwe Behrends
Osterbekstraße 90 B
22083 Hamburg

Telefon:+49 (0)40-85 33 78 60
E-Mail: kb@dgq.de