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29. April 2015

Energieaudits – Kür für KMU, Pflicht für große Unternehmen

Im März wurde die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verabschiedet. Es verpflichtet große Unternehmen („Nicht-KMU“) aller Branchen, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Alternativen sind eine Validierung nach EMAS oder die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001. Demnach müssen Organisationen Energieaudits oder die Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger bis zum 5. Dezember 2015 durchführen. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU – Definition mit Schwellenwerten auf S. 14) bestehen freiwillige Fördermöglichkeiten zur Energieberatung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist verpflichtet, die Nachweise über Energieaudits gemäß EDL-G in Stichprobenkontrollen zu prüfen. Es gibt ein Merkblatt zu den Voraussetzungen heraus, die ein interner oder externer Energieauditor erfüllen muss. Gefordert wird beispielsweise ein Hochschulabschluss, ein staatlich geprüfter Techniker oder Meister einschlägiger Fachrichtung. Unter den Publikationen des BAFA soll bis Ende April 2015 ein weiteres Merkblatt mit Anwendungshilfen für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G veröffentlicht werden.

Wer im Unternehmen Energieaudits durchführt oder koordiniert, sollte wissen, worauf es dabei ankommt. Nicht nur um die gesetzliche Forderung mit entsprechenden Nachweisen zu erfüllen. Sondern auch, um mithilfe der Ergebnisse Kosten zu senken und Ressourcen zu schonen. Beim DGQ-Seminar Energieaudit nach DIN EN 16247-1/ISO 50002 stehen diese Aspekte und der Energieauditprozess im Fokus. Es findet am 21. Juli in Frankfurt und 29. Juli in Bochum statt. Fragen zum Seminar beantwortet DGQ-Produktmanagerin Claudia Nauta; E-Mail nc@dgq.de, T 069 424-209.